OZG-Änderungsgesetz im Bundesrat abgelehnt: Bund prüft nächste Schritte

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 25.03.2024

Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes wurde im Bundesrat abgelehnt. Der Bund prüft nun Möglichkeit der Vermittlung, um die Verwaltungsdigitalisierung weiter voranbringen zu können.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG-Änderungsgesetz) wurde am 22. März 2024 im Bundesrat abgelehnt. Durch das OZG-Änderungsgesetz sollte die Verwaltungsdigitalisierung vereinfacht, vereinheitlicht und so auch beschleunigt werden. Trotz diverser Zugeständnisse seitens des Bundes erhielt das Gesetz keine Mehrheit bei der Abstimmung der Länder.

Bundesinnenministerin, Nancy Faeser, erklärt:

"Ich werde dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich bin bereit, konstruktiv weiter zu verhandeln, weil unser Land mehr digitalen Fortschritt braucht.

Mit der OZG-Reform wollen wir Amtsgänge einsparen und die Zettelwirtschaft beenden. Für Unternehmen hätte unser Gesetz vollständig digitale Verfahren bedeutet und der Wirtschaft damit viel Bürokratie erspart.

Es gibt durch die heutige Entscheidung keinen Rechtsanspruch auf digitale Leistungen des Bundes. Auch weitere Verbesserungen, die wir vorgeschlagen haben, kommen noch nicht. Das schadet der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands."

aktuelles Zitat:

Portraitaufnahme von Nancy  Faeser
"Ich bin bereit, konstruktiv weiter zu verhandeln, weil unser Land mehr digitalen Fortschritt braucht."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Durch die Ablehnung des OZG-Änderungsgesetzes im Bundesrat kommt es nun zum Verzug in der Verwaltungsdigitalisierung. Es geht dabei um wertvolle Zeit für die Bereitstellung einer gesetzlichen Grundlage, die die Umsetzenden für die weitere Verwaltungsdigitalisierung in ganz Deutschland aktuell dringend bräuchten.

Damit das OZG-Änderungsgesetz dennoch in Kraft treten kann, wird das BMI dem Kabinett vorschlagen, als Bundesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.

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