Erfolgreiche Migration der vorhandenen BundID-Postfächer in das Zentrale Bürgerpostfach

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Digitale Identitäten , Datum: 28.03.2024

Über 3,8 Millionen BundID-Postfächer wurden erfolgreich auf die neue Infrastruktur des Zentralen Bürgerpostfachs migriert. Das Zentrale Bürgerpostfach ist ab sofort das neue BundID-Postfach.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat in Zusammenarbeit mit der AKDB und dem ITZBund erfolgreich das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) umgesetzt.

Mit dem ZBP wurde das Ziel erreicht, einen Postfachdienst für interoperable Servicekonten anzubieten. Das bedeutet beispielsweise, dass Länder anstelle ihrer eigenen Postfachlösung das ZBP nutzen können. Länder ohne eigenes Postfach können sich direkt an das ZBP anbinden. Ein Vorteil des ZBPs ist beispielsweise, dass es eine zentrale Anlaufstelle für Supportanfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verfahrensanbietern bzw. -herstellern gibt.

Grundlage für die Entwicklung war der Beschluss 2022/4 des IT-Planungsrats, indem er sich perspektivisch für ein Zentrales Bürgerpostfach ausgesprochen hat. Der Bund sollte ein Postfach zur Verfügung stellen, dass die Länder anstelle eigener Lösungen in ihre Nutzerkonten einbinden können.

Erfolgreicher Produktivgang des Zentralen Bürgerpostfachs

Zwischen dem 25.03.2024 und dem 26.03.2024 wurden erfolgreich die vorhanden 3,8 Millionen BundID-Postfächer auf die neue Infrastruktur des ZBP (REST-Schnittstelle) migriert – ab sofort ist das ZBP das neue BundID-Postfach. Die SOAP-Schnittstelle des alten BundID-Postfachs funktioniert für die Onlinedienste noch bis zum 30.06.2025 und wird im Hintergrund auf das neue ZBP (REST-Schnittstelle) umgeleitet.

Die einheitlichen Standards des ZBPs sind Grundlage für weitere Entwicklungen. Sie vereinfacht beispielsweise die Realisierung des Rückkanals und ermöglicht so zukünftig die bidirektionale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden.

Auch die Entwicklung des Statusmonitors, wodurch Bürgerinnen und Bürger den Bearbeitungsstatus ihres Antrags einsehen können, erfolgt im ZBP.