Einfach anbinden: Die Nationale Feedback-Komponente (NFK) zur Verbesserung von Nutzererlebnissen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Onlinezugangsgesetz , Datum: 26.03.2024

Mit der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) können Portalbetreibende die Bewertung der Nutzungsfreundlichkeit zentral sammeln und messen. Onlinedienste lassen sich so gezielt und kontinuierlich verbessern.

Zukünftig sollen immer mehr Bürgerinnen und Bürger anonym ihre Bewertungen zu den von ihnen genutzten Onlinediensten der Verwaltung abgeben können. Mit der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) erhalten Anbieter von digitalen Verwaltungsportalen oder -Services ein Instrument an die Hand, mit der sie auf einfache und sichere Art Nutzerfeedback zentral erheben und sammeln können. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) stellt die NFK bereit und erfüllt somit die Anforderungen der SDG-Verordnung gemäß Art. 25 der SDG-VO (EU) 2018/172. Betrieben wird die NFK vom ITZ Bund. Die mandantenfähige Lösung ist bereits seit Ende 2020 produktiv und befindet sich seit 2021 im Regelbetrieb.

Wie funktioniert die NFK-Anbindung?

Die SDG-Durchführungsverordnung (SDG-DVO, 2020/1121) legt unter anderem fest, dass das "Your Europe"-Portal Nutzerinnen und Nutzern eine Feedback-Möglichkeit anbieten muss. Dies gilt auch für bestimmte Onlinedienste der Verwaltungen in Deutschland, die an das SDG angebunden sind. Die NFK wurde daher für Deutschland als ganzheitliche Lösung entwickelt, um die SDG-Anforderungen umzusetzen.

Der große Vorteil: Das Verwendungspotential der NFK geht aufgrund ihrer universellen Funktionsweise über die gemäß SDG-VO vorgeschriebenen Fälle hinaus. Onlinedienste und Informationsangebote ohne Binnenmarktbezug können die NFK ebenso zur Gewinnung von Nutzerfeedback einsetzen. Dabei lässt sich die NFK ganz einfach und sicher über einen Code-Schnipsel in jede Webseite und in jedes Fachverfahren einbinden. Die Komponente kann als Overlay aufgerufen und dabei an das Corporate Design der Webseite angepasst werden.

Die NFK ist Teil der OZG-Rahmenarchitektur. Neben der Zentralen Statistik-Komponente (ZSK) ist sie die zweite Basiskomponente, mit der die voranschreitende Verwaltungsdigitalisierung gemonitort und die Nutzerfreundlichkeit von Onlinediensten verbessert werden soll.