Basisdienst für digitale Leistungen

Die BundID wird als Basisdienst im Sinne des OZG zentral vom Bundesministerium des Innern und für Heimat betrieben und weiterentwickelt. 

Binden Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie der mittelbaren Verwaltungen ihre Onlinedienste an die BundID an, benötigen sie keine eigenen Lösungen für die Identitätsprüfung. Das BundID-Postfach erleichtert zudem die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, da rechtskräftige Bescheide nicht postalisch, sondern mit Zustimmung der Nutzenden digital versendet werden. Die Datenverwaltung wird einfacher und der Datenaustausch mit Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern effizienter. Informationen können schneller und effektiver ausgetauscht werden, was zu einer besseren Koordination von Verwaltungsprozessen führt.

Registrierung und Anmeldung bei der BundID erfolgen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO). Je höher das Sicherheitsniveau einer Verwaltungsleistung, desto höher sind die Anforderungen an die zu verwendenden Identifizierungsmittel. Es gibt daher verschiedene Zugangsarten:

  • Online-Ausweis im Personalausweis, im elektronischen Aufenthaltstitel und in der eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
  • ELSTER-Zertifikat
  • gemäß eIDAS-VO zugelassene Identmittel der EU-Mitgliedstaaten (Europäische ID)
  • Benutzername und Passwort

Unabhängig von der gewählten Zugangsart werden Benutzername und Passwort immer mit angelegt.

BundID Tutorial Dauer: 2:24 Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Durch Speicherung ihrer Identitätsdaten (gemäß § 8 OZG) auf freiwilliger Basis können Nutzende ihre in der BundID hinterlegten Daten für digitale Verwaltungsleistungen freigeben. Dadurch werden elektronische Formulare automatisch und ohne Tippfehler befüllt.

Die BundID bietet Nutzenden ein Postfach für den rechtskräftigen Empfang von Bescheiden. Sie erlaubt Behörden eine Differenzierung der Vertrauensniveaus der Nachrichten. So wird sichergestellt, dass Nutzende die Nachricht bzw. den Bescheid stets mit dem Identmittel abrufen, das dem Vertrauensniveau entspricht. Der postalische Versand von Bescheiden erfolgt, wenn Nutzende dies möchten oder wenn sie eine temporäre BundID angelegt haben.

Die BundID soll das zentrale Bürgerkonto werden

Im September 2019 hat das BMI die BundID für Bürgerinnen und Bürger sowie ursprünglich auch für Organisationen als Basisdienst im OZG-Kontext bereitgestellt. Über 3 Mio. Konten sind seit Juni 2023 registriert

Der Basisdienst ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und von essenzieller Bedeutung für die Umsetzung des OZG. Mit dem OZG-Änderungsgesetz ist vorgesehen, die BundID als einziges Bürgerkonto weiterzuentwickeln. Eine Übergangsregelung nach §3 OZGÄndG soll gewährleisten, dass die Nutzerkonten der Länder so lange betrieben werden können, bis ihnen der technische sowie organisatorische Wechsel auf die BundID möglich ist.  Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt bereiten die Nutzung der BundID anstelle ihrer landeseigenen Servicekonten vor. Das Saarland, das kein eigenes Nutzerkonto besitzt, plant ebenfalls die BundID zu integrieren.

Welchen Nutzen hat die BundID? Dauer: 1:34 Quelle: BMI

Anzahl der Anbindungen wächst

Aktuell ist die BundID an über 60 Onlinedienste angebunden, wovon vor allem Familien, Menschen in Aus- und Weiterbildung, Versicherte oder soziale Unternehmen und Vereine profitieren. Einige Leistungen wie ElterngeldDigital, BAföGdigital und AFBG Digital sind bundesweit nutzbar. Landesweite Leistungen können in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen genutzt werden. Die ersten Hochschulen organisieren seit Ende April 2023 das Einschreiben in ihre Kurse über die BundID. Weitere Behörden bereiten derzeit die Anbindung an die BundID vor. Ab Sommer 2023 werden sie hierbei mit einem Integrationsportal unterstützt.

Ausbauschritte

Die BundID wird kontinuierlich zentral weiterentwickelt. In diesem Jahr wird das Zentrale Bürgerpostfach als Postfach in die BundID integriert. Für 2024 ist ein Statusmonitor geplant, mit dem der Status eingereichter Anträge geprüft werden kann. Außerdem wird die beidseitige Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden ermöglicht.

Abbildung der Meilensteinplanung von März 2023 bis 2024 Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat Abbildung der Meilensteinplanung von März 2023 bis 2024

Sie haben Fragen zur BundID? Dann melden Sie sich gern unter BundID@bmi.bund.de.