Neuer Schwung – 16 Verwaltungsleistungen im Fokus der Digitalisierung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: OZG-Föderal

Mit dem Kabinettsbeschluss zum OZG-Änderungsgesetz wurde ein Eckpunktepapier verabschiedet, das begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) enthält. Unter anderem hat die Regierung 16 Leistungen zu Fokusleistungen bestimmt, die sie mit besonderer Unterstützung umsetzen möchte. Eine dieser Fokusleistungen ist die 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler. Sie kann bereits seit März 2023 beantragt werden.

Fokusleistungen sind häufig genutzte Verwaltungsleistungen

Digitale Verwaltungsangebote sollen spürbare Erleichterungen im Alltag von Bürgerinnen und Bürgern sowie in Unternehmen schaffen. Zum Beispiel kann man künftig den Wohnsitz online ummelden, den Führerschein von zu Hause aus beantragen oder bei einem aufwändigen Bauantrag schnell digital einen Nachweis einreichen – ohne persönlich in ein Amt gehen zu müssen. Als Fokusleistungen wurden Verwaltungsleistungen ausgewählt , die sehr häufig von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Deutschland genutzt werden. Für die Auswahl wurden Verpflichtungen wie die Single Digital Gateway (SDG)-Verordnung der Europäischen Union (EU) und Stellungnahmen von unter anderem Kommunen und Wirtschaftsverbänden berücksichtigt. Aus den Erfahrungen der Projekte sollen wertvolle Erkenntnisse für die OZG-Umsetzung nach dem "Einer-für-Alle"-Prinzip gewonnen werden. Dadurch sollen schnellstmöglich weitere OZG-Leistungen deutschlandweit verfügbar sein.

Bund setzt sich für schnelle Verbreitung ein

Im Zuge des OZG konnten bereits zahlreiche Onlinedienste entwickelt werden. Allerdings sind viele davon nur in einzelnen Ländern und Kommunen verfügbar. Durch eine hohe Aufmerksamkeit für die Digitalisierung der Fokusleistungen auf Staatssekretärsebene werden nicht nur die zuständigen Fachressorts und -abteilungen des Bundes stärker in die Pflicht genommen. Auch in der Verhandlung mit den Ländern zur Nachnutzung bestehender Lösungen bietet der Bund seinen Länder-Partnern Rückendeckung und setzt sich für die Verbreitung der Onlinedienste ein. Ziel ist es, Hürden für die Nachnutzung der Onlinedienste auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene rasch zu beseitigen und die Leistungen vollständig digital (Ende-zu-Ende) anzubieten.

Warum stehen bestimmte Leistungen im OZG-Änderungsgesetz im Fokus?

Warum stehen bestimmte Leistungen im OZG Änderungsgesetz im Fokus? Dauer: 1:02 Quelle: BMI

Die 16 Fokusleistungen im Überblick

Ummeldung

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Bürgerinnen und Bürger die neue Wohnung bei der Meldebehörde anmelden und auch Änderungen in Bezug auf Haupt- und Nebenwohnungen anzeigen. Damit Bürgerinnen und Bürger dafür nicht persönlich in der Meldebehörde erscheinen müssen, digitalisiert Hamburg als umsetzendes Land einen Onlinedienst für die Ummeldung.

Wohngeld

Wenn das Einkommen von Personen nicht ausreicht, um den eigenen Wohnraum zu bezahlen, haben sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss, für Inhaberinnen und Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt. Berechtige Personen müssen die finanzielle Unterstützung bei der zuständigen Stelle beantragen. Im Rahmen des OZG-Programms Föderal setzt Schleswig-Holstein den Onlinedienst für die vier verschiedenen Wohngeldanträge (Erstantrag, Weiterleistungsantrag, Erhöhungsantrag und Änderungsmitteilung) um, sodass Mietzuschuss und Lastenzuschuss digital beantragt werden können.

Führerschein

Die Leistung Führerschein gehört zu den OZG-Leistungen, die am häufigsten beantragt werden. Mit dem Führerschein weisen Personen nach, welche Fahrzeugklassen sie führen dürfen. Die Leistung wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes beantragt. Mit dem verfügbaren Onlinedienst, entwickelt von Hessen, kann die jeweilige Fahrerlaubnis digital beantragt werden.

Elterngeld

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Mit dem Onlinedienst "Elterngeld Digital" können Mütter und Väter zukünftig Elterngeld online beantragen. "Elterngeld Digital" wird unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die nachnutzenden Länder weiterentwickelt.

Kraftfahrzeugzulassung, Um -und Abmeldung

Diese OZG-Leistung möchte die digitale Fahrzeugzulassung auf den gesamten Lebenszyklus eines von einer juristischen Person genutzten Kraftfahrzeugs ausweiten. Der Onlinedienst "i-KFZ" bietet allen Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen eine KFZ-Online-Zulassung. Dafür haben Baden-Württemberg und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen vollständig digitalen Prozess (Ende-zu-Ende) gestaltet, der perspektivisch an alle Fachverfahren und Register angebunden werden soll.

Bürgergeld

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende oder Menschen mit geringem Einkommen, damit diese ihren notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen können. Es löste am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (ALG II) ab. Der hessische Onlinedienst "ALG II" ist Grundlage für die Weiterentwicklung hin zum Bürgergeld. Er wird künftig über die Sozialplattform von Nordrhein-Westfalen angeboten. Arbeitssuchende können hier ihre Grundsicherung digital beantragen.

Anlagengenehmigung und -zulassung

Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. Soll eine solche Anlage in Betrieb genommen oder sollen daran Änderungen vorgenommen werden, ist eine Genehmigung beziehungsweise eine Zulassung erforderlich. Der dafür genutzte und bereits seit mehreren Jahren von einer Fachkooperation betriebene Desktop-Client "ELiA" soll im Zuge des OZG als EfA-fähiger Onlinedienst durch Schleswig-Holstein weiterentwickelt werden und den Ländern anschließend zur Nachnutzung zur Verfügung stehen.

Einbürgerung

Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dazu müssen sie einen Einbürgerungsantrag stellen. Dieser wird von den nach Landesrecht bestimmten Staatsangehörigkeitsbehörden entgegengenommen. Mit dem Onlinedienst aus Nordrhein-Westfalen können Antragstellende die Einbürgerung in Deutschland digital beantragen. Das persönliche Erscheinen in der Einbürgerungsbehörde wird dadurch von drei auf zwei rechtlich verpflichtende Besuche reduziert.

Öffentliche Vergabe

Eine Öffentliche Vergabe bezeichnet einen Auftrag für eine bestimmte Leistung, den der Bund, die Länder oder die Kommunen erteilen. In diesem Kooperationsprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), des Beschaffungsamts, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Landes Bremen werden Daten und Informationen zu öffentlichen Vergaben zentral und standardbasiert für individualisierbare Recherchen durch Unternehmen bereitgestellt. Der Vermittlungsdienst nimmt Auftrags- und Vergabebekanntmachungen von möglichst allen Vergabeplattformen im Format eForms-DE entgegen. Der "Bekanntmachungsservice" dient Lieferantinnen und Lieferanten sowie und Bietenden als zentraler Ort, um Ausschreibungen zu suchen und zu finden.

Bauvorbescheid und Baugenehmigung

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht baugenehmigungsfrei sind. Der Onlinedienst "Digitaler Bauantrag" des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern umfasst 23 Antragsstrecken. Er basiert auf dem "Vorgangsraum", der die kollaborative Antragserstellung mehrerer Rollen und die digitale Beteiligung ermöglicht. Front- und Backend sind in einer technischen Lösung zusammengeführt.

Unternehmensanmeldung & -genehmigung

Im Zuge dieser OZG-Leistung werden gewerberechtliche Anträge digitalisiert. So ist für einige Gewerbe eine Erlaubnis notwendig, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nun online beantragen können. Dazu zählen Leistungen des Prostituiertenschutzgesetzes, des Waffen- und Sprengstoffrechts und des Gesundheitswesens (zum Beispiel die Aufnahme von Krankenhäusern in den Krankenhausplan oder die Zulassung von Apotheken). Digitalisiert wurden im Rahmen des OZG die An-, Ab- und Ummeldung von Gewerben sowie die in manchen Bereichen erforderlichen Zulassungs-, Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren bei der Unternehmensgründung.

Personalausweis

Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Dieser ermöglicht eine digitale Speicherung des Lichtbildes und von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises – die eID-Funktion. Die Leistungen rund um den Personalausweis werden durch das BMI digitalisiert – sogenannte Annex-Leistungen. Dazu gehören unter anderem die Verlustmeldung oder die Befreiung von der Ausweispflicht.

Eheschließung

Wenn Bürgerinnen und Bürger heiraten möchten, beantragen sie die Eheschließung beim Standesamt. Dabei stellt das Standesamt fest, ob die Ehefähigkeit besteht oder ob ein Ehehindernis oder ein Verbot vorliegt. Das Antragssystem "Ehe-Online" wurde von Hessen und Bremen entwickelt und ermöglicht Antragstellenden, alle Leistungen rund um die Eheschließung digital zu erledigen (ausgenommen der Vollzug, der weiterhin vor Ort im Standesamt stattfindet).

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der örtlich zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle beantragen. Der Dienst "Unterhaltsvorschuss Online" (UVO) aus Bremen ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Vorgänge zum Thema Unterhaltsvorschuss vollständig digital abzuwickeln.

Handwerksgründung

Die Handwerkskarte gilt als Beleg für den vorhandenen Eintrag in der Handwerksrolle. In dieser müssen alle Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks verzeichnet werden. Der von Bremen entwickelte Onlinedienst ermöglicht die digitale Eintragung in die Handwerksrolle.

Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler (bereits deutschlandweit verfügbar)

Die von Sachsen-Anhalt digitalisierte Leistung bezieht sich auf das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG). Der Onlinedienst "Einmalzahlung200" umfasst die gesamte Antrags- und Bearbeitungsstrecke, bis hin zu Bewilligung und Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro.

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