FIM - Das Föderale Informations­management

Typ: Artikel

Das Föderale Informationsmanagement - kurz FIM - stellt standardisierte Informationen zu Verwaltungsleistungen bereit. Mit klar definierten Vorgaben werden komplizierte Gesetzestexte zu Verwaltungsverfahren in allgemein verständliche Sprache übersetzt, die zugehörigen Verwaltungsprozesse modelliert und standardisierte Datenfelder für Formulare und Informationsaustausch erstellt. Der große Vorteil: Einmal erstellte FIM-Informationen können von allen Behörden nachgenutzt werden – effizient, rechtssicher und aktuell.

FIM als OZG-Ergebnistyp

FIM ist als zentrale Basiskomponente umfassend für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nutzbar. Deshalb haben sich Bund, Länder und Kommunen im IT-Planungsrat darauf verständigt, FIM als einheitliche Methode für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren anzuwenden. Digitalisierungslabore und Themenfelder sollen auf Basis von FIM-Stamminformationen arbeiten und ihre Ergebnisse zur Nachnutzung zur Verfügung stellen.

FIM in der Theorie

FIM besteht aus drei Bausteinen:

  • Leistungen: Im Baustein Leistungen sind die Informationen für Bürger und Unternehmen nach einem einheitlichen Schema textlich genau definiert. Auch die gesetzlichen Grundlagen und die zuständigen Stellen werden genannt. Die Verwendung einer leicht verständlichen Sprache sorgt für mehr Transparenz und Überblick.
  • Prozesse: Der Baustein Prozesse beschreibt den Ablauf mit allen rechtlich vorgegebenen Bearbeitungs- und Prüfschritten. Mögliche Optimierungen werden sichtbar und können dann im Rahmen eventuell notwendiger Gesetzesänderungen realisiert werden. Immer im Blick: Qualität und Nachnutzbarkeit.
  • Datenfelder: Der Baustein Datenfelder definiert alle Daten, die zwingend benötigt werden, um eine Leistung zu beantragen. Eingabefelder wie Name, Adresse oder IBAN werden standardisiert und sind damit universell für die Erstellung von Online-Formularen verwendbar. In den Daten hinterlegte Regeln können zudem spätere Ausfüllfehler reduzieren.

Der Bund stellt sogenannte FIM-Stamminformationen für jeden der drei FIM-Bausteine zur Verfügung. Sie können von Ländern und Kommunen entlang der föderalen Zuständigkeitsverteilung nachgenutzt und müssen – soweit nötig - ergänzt werden. Die FIM-Informationen sind durch einen festgelegten Redaktionsprozess immer korrekt, aktuell und rechtskonform.

FIM in der Praxis

Unverzichtbar für die Anwendung von FIM in jedem Land sind Experten, die umfangreiche FIM-Kenntnisse haben und die Methode sicher anwenden können. Deshalb werden in Kooperation mit der FITKO Infoveranstaltungen angeboten, mehrtägige Schulungen durchgeführt und Infomaterialien bereitgestellt. Auf vielen Kongressen und Tagungen sind ebenfalls FIM-Experten vor Ort und informieren in Vorträgen und Workshops.

Die FITKO kümmert sich neben dem Auf- und Ausbau der entsprechenden Methodenexpertise auch um die kontinuierliche Weiterentwicklung von FIM. Im Kontext Technik und Infrastruktur wurden standardisierte Datenaustauschformate für alle FIM-Bausteine entwickelt und nach dem Standard der öffentlichen Verwaltung (XÖV) zertifiziert. Darüber hinaus wurde FIM technisch weiter an verschiedenen Anforderungen, wie beispielsweise denen aus der Europäischen Verordnung zum Single Digital Gateway, angepasst.

Mehr zu FIM, Schulungen und weiteren Fachinformationen

Im Bereich „Dokumente“ bietet das FIM-Portal zudem zahlreiche Fachinformationen zum Herunterladen an - eine Basisschulung zu FIM, das Handbuch Leistungskatalog, das Regelwerk zum Baustein Datenfelder und vieles mehr: https://fimportal.de/download-dokumente