Nutzerkonten

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Nutzerkonto Bund

Wer eine digitale Verwaltungsleistung nutzt, weist sich in der Regel online aus. Für diesen Identitätsnachweis gibt es Nutzerkonten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Organisationen, zum Beispiel Unternehmen und Vereine. Nutzerkonten gewährleisten die sichere Identifizierung und Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen.

Nutzerkonten für natürliche Personen

Bürgerinnen und Bürger können nach einmaliger Registrierung ihr Nutzerkonto für den Identitätsnachweis gegenüber allen digitalen Verwaltungsleistungen in Deutschland verwenden.

Registrierung und Anmeldung erfolgen stets nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO). Je höher das Sicherheitsniveau einer Verwaltungsleistung, desto höher sind die Anforderungen an das zu verwendende Identifizierungsmittel.

Durch Speicherung ihrer Identitätsdaten (gemäß § 8 OZG) auf freiwilliger Basis können Nutzende die erneute Dateneingabe vermeiden, indem sie ihre hinterlegten Daten für digitale Verwaltungsleistungen freigeben. Dadurch werden zum Beispiel elektronische Formulare automatisch befüllt.

Nutzerkonten verbessern die Kommunikation der Behörden mit Bürgerinnen und Bürgern. Ist die Bearbeitung ihres Antrags durch die Behörde abgeschlossen, wird der rechtskräftige Bescheid elektronisch an ihr Postfach zugestellt.

Bund und Länder haben zunächst jeweils eigene Nutzerkonten bereitgestellt, die auf einheitlichen, im IT-Planungsrat vereinbarten Vorgaben beruhen. Der parallele Betrieb von Nutzerkonten ist jedoch aufwändig. Deshalb tendieren Bund und Länder inzwischen zu einem zentralen Nutzerkonto, das deutschlandweit für alle Verwaltungsleistungen von Kommunen, Ländern und Bund genutzt werden kann. Dieses zentrale Bürgerkonto soll die BundID werden, das Nutzerkonto des Bundes.

Nutzerkonto für juristische Personen

Für juristische Personen, zum Beispiel Organisationen, Unternehmen und Vereine, hat der IT-Planungsrat im Februar 2020 ein einheitliches Unternehmenskonto auf Basis der ELSTER-Technologie beschlossen. Das Unternehmenskonto wurde unter Federführung von Bayern (Bausteine 1-4) und Bremen (Bausteine 5-6) entwickelt und kann auf einer von Bayern betriebenen Internetseite genutzt werden.