Prinzip 11: Entwicklungsgemeinschaften

Zusammenschlüsse für Entwicklungsgemeinschaften werden proaktiv angestrebt. Unterstützungsangebote für deren Zusammenstellung und Finanzierung werden auf ihre Anwendbarkeit für die Erstellung digitaler Angebote geprüft.

Warum ist es wichtig

Entwicklungsgemeinschaften können die Kosten und den Aufwand in der Erstellung von digitalen Angeboten deutlich senken. Wenn Möglichkeiten zur Nachnutzung bestehen, müssen digitale Angebote nur einmal konzipiert und entwickelt werden und stehen im Anschluss allen zur Verfügung. Im föderalen Digitalisierungsprogramm sollen deshalb Leistungen möglichst nach dem Prinzip "Einer für Alle" umgesetzt werden. Das bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen. Der Bund, vertreten durch das BMI, fördert es finanziell, wenn Länder nach dem Prinzip "Einer für Alle" vorgehen, und stellt Mittel aus dem Konjunkturpaket bereit. Auch im Bundeskontext spielen Entwicklungsgemeinschaften eine Rolle, z. B. bei der Entwicklung von Basisdiensten wie der E-Payment-Entwicklergemeinschaft von ePayBL, oder gemeinsam mit den Ländern. Im Steuerbereich koordiniert das Vorhaben KONSENS (Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung, u. a. im Rahmen des E-Government-Projektes ELSTER (elektronische Steuererklärung). Im Umweltbereich besteht die Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS).  

Wie Sie das Prinzip umsetzen

Prüfen Sie, ob eine Entwicklungsgemeinschaft möglich ist und welche Unterstützungsangebote für die Zusammenstellung und Finanzierung existieren.

Checkliste

 Realisierung in einer Entwicklungsgemeinschaft prüfen

 Kooperationsbeteiligte über die Möglichkeiten zur gemeinsamen Umsetzung und Nachnutzung informieren

 Abstimmung einer Bund und Länder übergreifenden Verwaltungsvereinbarung organisieren

 Beantragung von Mitteln aus dem Konjunkturprogramm oder Digitalisierungsbudget der FITKO prüfen

 Arbeitshilfen aus dem Digitalisierungsprogramm nutzen

1. Realisierung des Onlinedienstes in einer Entwicklungsgemeinschaft prüfen

  • Prüfen Sie die Möglichkeit der Entwicklung einer länderübergreifend einsetzbaren Lösung mit zentralem Betrieb nach dem Prinzip „Einer für Alle“.
  • Identifizieren Sie mögliche Kooperationsbeteiligte.
  • Ein Projektplan hilft bei der Planung möglicher Einsparungen und Effizienzsteigerung.

2. Kooperationsbeteiligte informieren

  • Informieren Sie die fachlichen Kooperationsbeteiligten aus den anderen Ländern und dem zuständigen Bundesressort über das Vorhaben und die Möglichkeiten zur gemeinsamen Umsetzung und Nachnutzung. Beispiele aus bereits laufenden Projekten können bei der Einordnung helfen.
  • Nutzen Sie hierfür insbesondere auch bestehende Bund-Länder-Gremien.
  • Nutzen Sie den Marktplatz zur Nachnutzung zur Vorstellung Ihres Digitalisierungsvorhabens. Der Marktplatz listet alle Leistungen auf, die unmittelbar oder perspektivisch nachgenutzt werden können, und dient als Vernetzungsplattform zum Schmieden von OZG-Umsetzungs- und Anschlussallianzen.

3. Abstimmung einer Bund und Länder übergreifenden Verwaltungsvereinbarung organisieren

  • Organisieren Sie oder nutzen Sie eine existierende Arbeitsgruppe, um die Erstellung einer Bund und Länder übergreifenden Verwaltungsvereinbarung zu koordinieren.
  • Legen Sie frühzeitig Termine fest, um Entscheidungen rechtzeitig herbeizuführen.

4. Mittelbeantragung aus dem Konjunkturpaket oder dem FITKO-Digitalisierungsbudget prüfen

  • Prüfen Sie die Mittelbeantragung aus dem Konjunkturpaket, das Umsetzungen nach dem "Einer für Alle"-Prinzip fördert.
  • Prüfen Sie die Anwendbarkeit des FITKO-Digitalisierungsbudgets auf das Projekt. Informieren Sie sich bei den Kontaktpersonen der FITKO, falls Sie noch Fragen haben.

5. Arbeitshilfen aus dem Digitalisierungsprogramm nutzen

  • Informieren Sie sich zu den Arbeitshilfen des Digitalisierungsprogramms mit den unten stehenden Ressourcen.

Weiterführende Ressourcen:

Marktplatz zur Nachnutzung

Umsetzung nach dem Prinzip "Einer für Alle" auf onlinezugangsgesetz.de

Wegweiser "Einer für Alle"

Informationen zum Digitalisierungsbudget und zur Beantragung auf der Webseite der FITKO

Arbeitshilfen aus dem föderalen OZG-Digitalisierungsleitfaden

FIT-Store der Föderalen IT-Kooperation (FITKO)

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de