Prinzip 16: Interoperabilität

Die Interoperabilität von Komponenten wird durch gemeinsame Standards, definierte Schnittstellen und kompatible Architekturen gewährleistet.

Warum ist es wichtig

Digitale Angebote entstehen heutzutage nicht mehr isoliert als sogenannte Silos, sondern vernetzt mit anderen Angeboten. Mit der Betrachtung der Interoperabilität wird die Fähigkeit von IT-Systemen beschrieben, fehlerfrei und mit geringem Aufwand mit anderen Systemen zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet, dass mehrere Programme bzw. Applikationen dasselbe Dateiformat verwenden sowie im Zusammenhang mit verteilten Systemen dieselben Datenformate und dasselbe Kommunikationsprotokoll verwendet werden. Das Ziel sind nahtlose digitale Dienste und Datenflüsse. Interoperabilität sollte nicht durch den Einsatz von Software ausschließlich eines herstellenden Unternehmens erreicht werden, um Abhängigkeiten von einem Marktteilnehmer zu vermeiden.

Wie Sie das Prinzip umsetzen

Kommunizieren Sie zu einem frühen Zeitpunkt in der Konzeptionsphase die Notwendigkeit der Interoperabilität an den IT-Dienstleister. Setzen Sie dabei von Anfang an den Fokus auf gemeinsame Standards und definierte Schnittstellen, damit das finale Produkt die Interoperabilität gewährleistet.

Checkliste

 Prüfen, ob Antragsdaten von einem zum anderen System übertragen und auf dem Zielsystem semantisch korrekt verarbeitet werden können

 Sicherstellen, dass Schnittstellen spezifiziert und verständlich dokumentiert sind

 Sicherstellen, dass Schnittstellen unabhängig von ausgewählten Programmiersprachen und Produkten funktionieren

1. Prüfen, ob Antragsdaten von einem zum anderen System übertragen und auf dem Zielsystem semantisch korrekt verarbeitet werden können

  • Prüfen Sie die Kompatibilität der Systeme, um die korrekte Übertragung der Nutzdaten zu gewährleisten, indem Sie die korrekte Verarbeitung von Testdaten überprüfen.
  • Die Testfälle sollten übliche Szenarien, aber auch Extremfälle abdecken und sind im Testkonzept zu beschreiben.

2. Sicherstellen, dass Schnittstellen spezifiziert und verständlich dokumentiert sind

  • Wenn bereits implementierte Schnittstellen nicht während der Spezifikation beschrieben wurden, müssen sie zumindest nachdokumentiert werden, um ihre zukünftige Weiterentwicklung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

3. Sicherstellen, dass Schnittstellen unabhängig von ausgewählten Programmiersprachen und Produkten funktionieren

  • Mit Kommunikationsbeteiligten sollte frühzeitig geklärt werden, welche Transportprotokolle (z. B. HTTPS, SOAP) und Datenformate (z.B. XML, JSON) zum Einsatz kommen sollen, noch bevor die konkreten fachlichen Schnittstellen ausgestaltet werden.

Weiterführende Ressourcen:

Standards in der öffentlichen Verwaltung auf der Webseite der Koordinierungsstelle für IT-Standards

Übersicht und Informationen zu allen XÖV-Standards

Standardisierung auf cio.bund.de

Europäische Kommission: European Interoperability Framework - EIF 2.0 Definition der Offenheit einer Spezifikation / einer Norm (Seite 11)

Joinup (EU-Plattform für Interoperabilitätslösungen)

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de