Prinzip 6: Förderung digitaler Nutzung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden mit geeigneten Maßnahmen und positiven Nutzererfahrungen motiviert, den digitalen Service anstelle des papiergestützten Verfahrens zu nutzen.

Warum ist es wichtig

Nur wenn die Nutzenden positive Erfahrungen mit den Onlinediensten machen, nutzen Sie diese erneut und bevorzugt gegenüber dem papiergestützten Verfahren.

Wie Sie das Prinzip umsetzen

Die Umsetzung erfolgt hier zum einen durch die Umsetzung der anderen Prinzipien zur Nutzerfreundlichkeit, wie zum Beispiel der Usability-Richtlinien und des Once-Only-Prinzips. Darüber hinaus ist es wichtig, die Vorteile der Onlinedienste klar aus Nutzersicht zu kommunizieren und sie für die Nutzenden leicht auffindbar zu machen.

Checkliste

 Ziele und Vorteile des Onlinedienstes aus Nutzersicht darstellen

 Einfaches Auffinden des Onlinedienstes mit gängigen Suchmaschinen ermöglichen

 Einfaches Auffinden des Onlinedienstes auf öffentlichen Portalen ermöglichen

 Alternativen zum Onlinedienst anbieten

1. Ziele und Vorteile des Onlinedienstes aufzeigen

  • Kommunizieren Sie klar und eindeutig, wozu die angebotene Verwaltungsleistung benötigt wird.
  • Ordnen Sie den Onlinedienst klar in die übergreifende Nutzerreise ein: In welchem Kontext benötigen die Nutzenden die Verwaltungsleistung und mit welchem Ziel werden sie diese Leistung beantragen?
  • Formulieren Sie die Ziele aus Nutzersicht und verwenden Sie eine klare, verständliche, bürgernahe Sprache.
  • Motivieren Sie zur Nutzung des Onlinedienstes, indem Sie kommunizieren, welche Vorteile die digitale Durchführung den Nutzenden

2. Einfaches Auffinden des Onlinedienstes ermöglichen

  • Prüfen Sie das leichte Auffinden Ihres Onlinedienstes in gängigen Suchmaschinen unter Eingabe der genauen Bezeichnung und ggf. einer Einschränkung wie Zuständigkeit oder Gebiet.
  • Orientieren Sie sich zur leichteren Auffindbarkeit Ihres Onlinedienstes an der Bezeichnung aus der FIM-Leistungsbeschreibung im Bundesportal.
  • Ermöglichen Sie das leichte Auffinden Ihres Onlinedienstes auch verknüpft mit Einschränkungen wie Zuständigkeit oder Gebiet.
  • Ermöglichen Sie das leichte Auffinden Ihres Onlinedienstes auch unter Angabe von verwandten oder allgemeinsprachlich gebräuchlichen Begriffen, indem Sie diese in Beschreibungstexten und Erläuterungen verwenden.
  • Ermöglichen Sie das Auffinden Ihres Onlinedienstes auch auf öffentlichen Portalen.

3. Alternativen zum Onlinedienst anbieten

  • Stellen Sie für Menschen, die nicht auf digitale Angebote zugreifen können, weiter Alternativen zum Onlinedienst bereit, etwa Formulare zum Ausdrucken.
  • Ermöglichen Sie die einfache Auffindbarkeit der Alternativen zum Onlinedienst: Platzieren Sie sie leicht erreichbar und in der Nähe des digitalen Angebotes.

Weiterführende Ressourcen

Näheres zur FIM-Leistungsbeschreibung auf onlinezugangsgesetz.de

Beispiel für eine Suchfunktion im Verwaltungsportal des Bundes

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de