Prinzip 7: Rechtliche Änderungsbedarfe

Sofern rechtliche Vorgaben der Entwicklung einer nutzerzentrierten, einfachen und effizienten digitalen Lösung entgegenstehen, werden diese zügig angepasst und dadurch wird die Digitaltauglichkeit des Rechts fortwährend erhöht.

Warum ist es wichtig

Eine nutzerfreundliche und vollständige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erfordert mitunter Rechtsänderungen. Zur Überprüfung bestehender Formerfordernisse, z. B. ob bei einer Verwaltungsleistung ein persönliches Erscheinen oder die Schriftform notwendig sind, sieht die Bundesregierung ein Normenscreening vor. Die Identifikation und Beseitigung solcher rechtlicher Hürden schafft die notwendigen Voraussetzungen für nutzerfreundliche digitale Angebote und erhöht somit kontinuierlich die Digitaltauglichkeit des Rechts.

Wie Sie das Prinzip umsetzen

Zur Umsetzung dieses Prinzips ist eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen notwendig. Die Umsetzung beinhaltet zum einen die Prüfung, ob rechtliche Vorgaben einer nutzerzentrierten, einfachen und effizienten digitalen Lösung entgegenstehen und zum anderen die Abschaffung oder Vereinfachung dieser Vorgaben. Falls die rechtlichen Vorgaben nur auf einer anderen Ebene geändert werden können, sind eine gute Dokumentation der Hindernisse und die Kommunikation an das zuständige Ministerium besonders wichtig.

Checkliste

 Gesetzliche Formerfordernisse hinsichtlich Vereinfachung oder Abschaffung überprüfen

 Rechtliche Hindernisse überprüfen und ggf. Kontakt zum zuständigen Ministerium aufnehmen

 Rechtliche Änderungsbedarfe dokumentieren

1. Gesetzliche Formerfordernisse hinsichtlich Vereinfachung oder Abschaffung überprüfen

  • Prüfen Sie die (datenschutz-) rechtliche Grundlage für die Übermittlung oder den Abruf von Dokumenten.
  • Prüfen Sie, ob gesetzliche Formerfordernisse wie z. B. Schriftform, Identitätsnachweise, Beglaubigung oder persönliches Erscheinen vereinfacht oder abgeschafft werden können.

2. Rechtliche Änderungsbedarfe dokumentieren und Rechtsänderungen anstoßen

  • Dokumentieren Sie die rechtlichen Hindernisse, auf die Sie stoßen.
  • Im föderalen Digitalisierungsprogramm können Anforderungen für Rechtsänderungen in Abstimmung mit den Themenfeldverantwortlichen in das OZG-Anforderungsmanagement eingegeben werden.
  • Nehmen Sie bei identifizierten Rechtsänderungsbedarfen Kontakt zum für das Fachrecht zuständigen Ministerium auf.

Weiterführende Ressourcen

Zu rechtlichen Formerfordernissen und Rechtsänderungen

Anregungen zur Identifikation rechtlicher Fragestellungen bietet der E-Government-Prüfleitfaden des IT-Planungsrates und des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) (PDF)

Erforderliche Rechtsänderungen im OZG-Digitalisierungsleitfaden

Zum Datenschutz

Die DSGVO einfach erklärt

Die DSGVO im Original

Das Rechtsdienstleistungsgesetz im Wortlaut

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Wortlaut

Prinzipien des Servicestandards

  1. Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
  2. Einfache und intuitive Nutzung
  3. Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
  4. Once-Only-Prinzip
  5. Datenschutz
  6. Förderung digitaler Nutzung
  7. Rechtliche Änderungsbedarfe
  8. Agiles Vorgehen
  9. Integration Portalverbund
  10. Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
  11. Entwicklungsgemeinschaften
  12. Offene Standards
  13. Open Source
  14. Wiederverwendung und Nachnutzung
  15. IT-Sicherheit und Support
  16. Interoperabilität
  17. Technologische Evaluation
  18. Evaluation der Nutzerzufriedenheit
  19. Nutzerzentrierte Weiterentwicklung

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de