Prinzip 9: Integration Portalverbund
Die digitalen Angebote werden so realisiert, dass über jedes Portal alle Leistungsbeschreibungen gefunden und Onlinedienste aufgerufen werden können (Online-Gateway Portalverbund).
Warum ist es wichtig
Onlinedienste der Verwaltung werden auf den verschiedenen Ebenen von verschiedenen Akteuren umgesetzt. Der Portalverbund sorgt dafür, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen jede Verwaltungsleistung über jedes Verwaltungsportal einfach und schnell erreichen können. Er stellt hierfür die technische Plattform zur Verfügung und verknüpft die Verwaltungsportale von Bund und Ländern.
Wie Sie das Prinzip umsetzen
Um ein schnelles Auffinden jeder Verwaltungsleistung zu ermöglichen, werden Onlinedienste in den Online-Gateway-Portalverbund integriert.
Checkliste
Einbindung des Onlinedienstes in das Bundesportal oder ein anderes am Portalverbund teilnehmendes Portal prüfen
Anforderungen für die Einbindung ermitteln und umsetzen
Verantwortlichkeiten zur Pflege der Leistungsbeschreibung festlegen
1. Den Onlinedienst in das Bundesportal oder ein anderes am Portalverbund teilnehmendes Portal einbinden
- Informieren Sie sich bei den Verantwortlichen des Portals über die Anforderungen, die Ihr Onlinedienst erfüllen muss, um eingebunden zu werden.
- Beachten Sie die Anforderungen bei der Umsetzung des Onlinedienstes.
2. Verantwortlichkeiten zur Pflege der Leistungsbeschreibung festlegen
- Organisieren Sie die Verantwortlichkeit zur Pflege der Leistungsbeschreibung mit der entsprechenden Redaktion (Landesredaktion oder Bundesredaktion).
Weiterführende Ressourcen:
Näheres zum Portalverbund auf onlinezugangsgesetz.de
Näheres zum Verwaltungsportal Bund auf onlinezugangsgesetz.de
Prinzipien des Servicestandards
- Erhebung und Bewertung von Nutzeranforderungen
- Einfache und intuitive Nutzung
- Barrierefreiheit, Bürgernähe und Genderneutralität
- Once-Only-Prinzip
- Datenschutz
- Förderung digitaler Nutzung
- Rechtliche Änderungsbedarfe
- Agiles Vorgehen
- Integration Portalverbund
- Ebenenübergreifende Zusammenarbeit
- Entwicklungsgemeinschaften
- Offene Standards
- Open Source
- Wiederverwendung und Nachnutzung
- IT-Sicherheit und Support
- Interoperabilität
- Technologische Evaluation
- Evaluation der Nutzerzufriedenheit
- Nutzerzentrierte Weiterentwicklung
Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard wenden Sie sich gerne an: ozg@bmi.bund.de