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Typ: Artikel

Wichtige Begriffe kurz erläutert

Das Lexikon erklärt die wichtigsten Glossar-Begriffe rund um das Thema Digitale Verwaltung

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(zwischengeschaltete) Intermediäre

Nach dem 4-Corner Model werden die Daten zwischen Autor und Leser nicht direkt übermittelt, sondern über Dritte, sog. zwischengeschaltete Intermediäre. Bei einer Vielzahl von Kommunikationsbeziehungen ist die Organisation des Nachrichtentransports eine komplexe Aufgabe. Sie beinhaltet den Umgang mit elektronischen Zertifikaten, die Identifikation und Behebung technischer Fehler, die Protokollierung etc. Die Transportaufgaben werden daher nicht bei jedem Autor und Leser separat implementiert, sondern an zentrale Komponenten für Sender und Empfänger ausgelagert. Hier kann auf bestehende Infrastrukturen zurückgegriffen werden, z. B. aus dem Melde- und Personenstandswesen. Zwischengeschaltete Intermediäre übernehmen zudem im Sinne des Datenschutzes eine Art Kontrollfunktion, weil die Kommunikation stets über unabhängige Stellen abgewickelt und protokolliert wird.

Der IT-Planungsrat

Der IT-Planungsrat ist ein politisches Gremium, dessen Hauptfunktion die Steuerung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Bezug auf den Themenbereich Informationstechnik ist. Zu den Aufgaben des IT-Planungsrates zählen unter anderem die Koordination der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, Beschlüsse zu fachunabhängigen und fachübergreifender IT-Sicherheitsstandards, die Steuerung von E-Government-Projekten und die Planung und Entwicklung des Verbindungsnetzes. Der Vorsitz im Planungsrat wechselt jedes Jahr zwischen Bund und Ländern. Der Bund ist durch den CIO des Bundes im Gremium vertreten.

Internetseite IT-Planungsrat

IAM für Behörden - Identity Access Management für Behörden

Das IAM für Behörden ermöglicht die technische Authentifizierung von Behörden durch die Prüfung von Zertifikaten sowie die Überprüfung der Gültigkeit durch einen bereitgestellten Onlinedienst der V-PKI.

IAM für Unternehmen - Identity Access Management für Unternehmen

Das Identitätsmanagement für Unternehmen befasst sich mit der registerübergreifenden eindeutigen Identifikation der Unternehmen anhand einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Die Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer wird durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben und von der W-IdNr.-Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt. 

IDA - Identitätsdatenabruf

Das Verfahren "Identitätsdatenabruf" (IDA) soll gewährleisten, dass berechtigte Register  Identifikationsnummern und andere Basisdaten aus der Steuer-ID-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern abrufen können. Mit der Umsetzung des Identifikationsnummerngesetzes wurde die Steuer-ID als gemeinsames Ordnungsmerkmal zur eindeutigen Identifizierung natürlicher Personen in den Registern der öffentlichen Verwaltung eingeführt. Die Entwicklung der Anwendung wird durch die Registermodernisierungsbehörde BVA gesteuert, nach Implementierung wird das Bundesverwaltungsamt diese auch betreiben.

IDM für Personen - Identitätsmanagement für Personen

Das IDM für Personen (Art. 1 Registermodernisierungsgesetz) stellt die IDNr eines Bürgers bzw. einer Bürgerin und weitere Basisdaten zur Person bereit.

IDNr - Identifikationsnummer

Die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung, die nach dem IDNr-Gesetz als zusätzliches Ordnungsmerkmal in allen von der Registermodernisierung betroffenen Register eingeführt wird mit dem primären Zweck, die Daten einer natürlichen Person in einem Verwaltungsverfahren eindeutig zuordnen zu können.

Informationsplattform

Siehe "OZG-Informationsplattform".

Infrastruktur

Dank der passenden technischen OZG-Infrastruktur können Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen die digitalisierten Leistungen aller Behörden bundesweit nutzen. Die OZG-Infrastruktur verantwortet der Bund. Sie besteht aus den Hauptkomponenten Portalverbund, den Verwaltungsportalen des Bundes und der Länder sowie den Nutzerkonten von Bund und Ländern.

IP - Intermediäre Plattform

Eine technische Lösung, die je nach der Verwaltungsorganisation der Mitgliedstaaten, in denen die intermediäre Plattform tätig ist, in Erfüllung eigener Aufgaben oder im Namen anderer Behörden wie Nachweislieferanten oder Nachweise anfordernden Behörden tätig wird und über die Nachweislieferanten oder Nachweise anfordernde Behörden mit den in Artikel 4 Absatz 1 genannten gemeinsamen Diensten oder mit Nachweislieferanten oder Nachweise anfordernden Behörden aus anderen Mitgliedstaaten verbunden werden.

IT-Rat

Der IT-Rat ist das zentrale politisch-strategische Gremium der Bundesregierung zur Klärung übergreifender Themen der Digitalisierung. Er ist für die Steuerung der Informationstechnik in der Bundesverwaltung verantwortlich. Seine Mitglieder sind insbesondere die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesministerien, die für Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik zuständig sind. Das Gremium tagt unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes.