Kurzer Prozess für lange Leitungen: Neuer Onlineantrag für Breitbandausbau

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen & Wohnen , Datum: 11.11.2020

In Hessen und Rheinland-Pfalz können Telekommunikationsunternehmen ab sofort Anträge auf Genehmigung zur Leitungsverlegung online stellen. Die Leistung steht zunächst in sieben Pilotkommunen zur Verfügung.

Patrick Burghardt, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung
"Die Digitalisierung funktioniert am besten, wenn sie einheitlich erfolgt. Daher haben Rheinland-Pfalz und Hessen den digitalen Breitbandantrag nach dem Modell 'Einer für Alle' entwickelt."

Patrick Burghardt, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung

In sieben Pilotkommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz (und zukünftig auch eine in Baden-Württemberg) können Telekommunikationsunternehmen jetzt ihre Anträge auf "Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG)" digital stellen. Genehmigungsprozesse für den Breitbandausbau werden so erheblich vereinfacht und der Ausbau von flächendeckenden Gigabitnetzen vorangetrieben – zunächst in der Metropolregion Rhein-Neckar, später in ganz Deutschland. Rheinland-Pfalz und Hessen erarbeiteten das digitale Antragsverfahren als federführende Bundesländer im Themenfeld Bauen & Wohnen im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Der neue Onlineantrag enthält viele Funktionen, damit Telekommunikationsunternehmen schnell und unkompliziert Anträge stellen können, z.B. eine visuelle Kartenansicht, die Einrichtung von Importschnittstellen zur Einbindung eigener Geodaten, sowie standardisierte Datenfelder zur Beschreibung des Vorhabens. All dies reduziert fehlerhafte Angaben und erleichtert es den Behörden, die Anträge schneller auf Vollständigkeit zu prüfen. Zusätzlich können Behörden und Antragstellende über das Portal direkt kommunizieren und bei Bedarf Anpassungen innerhalb des Antrags vornehmen, was den Genehmigungsprozess weiter beschleunigt. Längere Bearbeitungszeiten der Anträge aufgrund von Rückfragen oder unvollständigen oder fehlerhaften Angaben gehören damit der Vergangenheit an.

"Der Auf- und Ausbau digitaler Infrastrukturen auf Glasfaserbasis steht im Zentrum der gemeinsamen Anstrengungen. Bei der Umsetzung kommt den kommunalen Genehmigungsprozessen eine wichtige Rolle zu. Die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz haben daher die Initiative ergriffen, um gezielt Synergien bei der Optimierung von Verwaltungsprozessen mit dem Breitbandausbau zu nutzen. Die ersten Pilotkommunen starten nun in die nutzerfreundliche Onlineumsetzung", betonte Innenstaatssekretär Randolf Stich, CIO der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Die Digitalisierung funktioniert am besten, wenn sie einheitlich erfolgt. Daher haben Rheinland-Pfalz und Hessen den digitalen Breitbandantrag nach dem Modell "Einer für Alle" entwickelt und stellen ihn nun weiteren Bundesländern zu Verfügung, die den Antrag nahezu reibungslos übernehmen und weiterentwickeln können. Erste Länder haben bereits Interesse an der Nachnutzung des Antrags auf Leitungsverlegung bekundet“, so der CIO von Hessen, Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt.

Der digitale Antrag auf "Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG" ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 digital zu ermöglichen – so wie es das OZG vorsieht. Als Federführer des Themenfelds Bauen & Wohnen hatten Rheinland-Pfalz und Hessen die Aufgabe, im Rahmen des Breitbandausbaus die Digitalisierung und somit Beschleunigung kommunaler Genehmigungsprozesse voranzutreiben und die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH mit der operativen Projektleitung beauftragt. Unterstützt wird das OZG-Projektteam “Breitbandausbau“ durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie zahlreiche Akteure auf kommunaler Ebene und aus der Privatwirtschaft.

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