Neue Webseite zur E-Rechnung ist online

Typ: Meldung , Datum: 04.08.2020

Unter www.e-rechnung-bund.de finden Sie ab sofort alle Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung, die ab Ende November für Lieferanten des Bundes verpflichtend sein wird.

Die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen zunehmend in den unternehmerischen Alltag ein. Ein zentrales Thema bildet hierbei die E-Rechnung:

Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Zur Einsendung von E-Rechnungen stehen zwei Rechnungseingangsplattformen zur Verfügung: die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für die unmittelbare Bundesverwaltung und die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) für die mittelbare Bundesverwaltung.

Wie sich Rechnungssteller des Bundes bestmöglich auf die Umstellung zur E-Rechnung vorbereiten können, erfahren Sie auf der offiziellen Webseite zur E-Rechnung in der Bundesverwaltung von BMI und BMF. Unter www.e-rechnung-bund.de sind zielgruppengerecht aufbereitete Auskünfte für Rechnungssteller, Unternehmen und Behörden zur Einführung der E-Rechnung zu finden.

So erhalten Rechnungssteller grundlegende Informationen zur E-Rechnung und den Möglichkeiten zur Einreichung dieser an den Rechnungseingangsplattformen des Bundes (ZRE und OZG-RE).

Auch Softwarehersteller finden auf der Webseite hilfreiche Informationen, wie zum Beispiel detaillierte Beschreibungen der Schnittstellen zu den Rechnungseingangsplattformen, damit sie ihre Systeme optimal für den Versand von E-Rechnungen an Bundesbehörden rüsten können.

Die Webseite wird fortlaufend um neue Inhalte erweitert. Es ist ein eigener Bereich für Verbände geplant, in dem nachnutzbare Materialien zur Ansprache der Mitglieder angeboten werden. Auch zur Anbindung der Rechnungseingangsplattformen an das Peppol-Netzwerk und dessen Nutzungsmöglichkeiten wird es künftig einen eigenen Informationsbereich geben.