Express-Labor zu Verdienstausfällen: nutzerfreundliche Online-Anträge jetzt in zehn Ländern verfügbar

Typ: Meldung , Datum: 18.05.2020

Arbeitgeber und Selbstständige können nun auf digitalem Wege eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen, die aufgrund einer behördlich angeordneten Schul- oder Kitaschließung entstanden sind. Der Antrag für Arbeitgeber ist bereits seit Anfang Mai verfügbar, der Prozess für Selbstständige wurde nun ergänzt. Ebenfalls beantragt werden kann die Entschädigung aufgrund behördlich angeordneter Quarantäne. Die Online-Verfahren wurden Corona-bedingt in Rekordzeit in einem Express-Digitalisierungslabor erarbeitet und stehen in zehn Ländern zur Verfügung.

Ende April wurde die Info-Seite www.ifsg-online.de als zentrale Anlaufstelle für Informationen zur Erstattung von Verdienstausfällen nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht. Unter diesen Paragraphen fallen sowohl die Erstattung aufgrund von Schul- und Kitaschließung §56 (1a) IfSG als auch aufgrund von eines Tätitgkeitsverbots bzw. Quarantäne §56 (1) IfSG. Dass die Nachfrage für diese Anträge derzeit sehr hoch ist, zeigt sich durch etwa 7.000 tägliche Aufrufe der Info-Seite.

Nutzerfreundlichkeit als oberstes Prinzip: Schnelle Antragstellung, schrittweise Anleitung

Der benutzerfreundliche Online-Antrag vereinfacht und beschleunigt die Antragstellung stark: Die Bearbeitungszeit beträgt nur etwa 10-20 Minuten. Die Antragstellenden werden Schritt für Schritt durch den jeweiligen Antrag geführt, die für den Antrag zuständige Behörde in den teilnehmenden Ländern wird hierbei automatisch aus den Antragsdaten ermittelt und notwendige Nachweise können direkt hochgeladen werden. Für Arbeitgeber, die Anträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen, gibt es zudem die Möglichkeit eines sogenannten „Sammelantrags“. Informationen zum Arbeitgeber müssen dann für mehrere Anträge nur einmal angegeben werden. Der Eingang des Antrags wird zeitnah per E-Mail bestätigt. Außerdem ermöglicht die digitale Erfassung der Daten und die Verknüpfung mit dem digitalen Fachverfahren die zügige Bearbeitung seitens der Behörden.

Um trotz der hohen erwarteten Nachfrage nach dem Online-Antrag dessen Funktionalität sicher zu stellen, wurde eine Warteschlange eingerichtet: Sollte der Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt stark ausgelastet sein, gibt es die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Darüber wird man automatisch benachrichtigt, sobald die Bearbeitung beginnen kann.

Entwicklung der Online-Verfahren in Rekordzeit: Leuchtturmprojekt der OZG-Umsetzung

Der Aufbau der Online-Anträge wurde in Rekordzeit umgesetzt, das Express-Digitalisierungslabor fand innerhalb von wenigen Wochen statt. Die agile Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die frühe Einbindung von Antragsstellerinnen und Sachbearbeitern im Entwicklungsprozess hat dies ermöglicht. Damit hat sich die Digitalisierung der Antragsstellung und Sachbearbeitung nach §56 IfSG als Leuchtturmprojekt für weitere Umsetzungen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes entwickelt. Gleich nach Fertigstellung des digitalen Antragsverfahrens ging die Leistung in zehn Bundesländern online, das trägt dem anvisierten „Einer-für-alle/viele“-Prinzip der OZG-Umsetzung Rechnung.

IfSG-Online IfSG-Online (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: stokpic / Pixabay So sieht der IfSG-Antrag aus.

Gemeinsames Krisenmanagement: Länder arbeiten zusammen an OZG-Lösungen

In Sachen Corona-Krisenmanagement ziehen die Länder an einem Strang. Federführend für zehn Bundesländer haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam dieses eilige OZG-Projekt initiiert und entwickelt. Angeschlossen an dieses Verfahren haben sich Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Genauso wie im regulären OZG-Umsetzungsverfahren geht es in der Corona-Zeit darum, die krisenbedingt entwickelten nutzerfreundlichen Online-Prozesse auch schnell flächendeckend bereitzustellen.

Hinweis: Schützen Sie sich vor betrügerischen Webseiten

Bitte überprüfen Sie zum Schutz Ihrer Daten die Richtigkeit der URL der Online-Angebote. Die korrekte URL der Info-Seite ist www.ifsg-online.de.

Weitere Informationen:

Neues Verfahren aus dem Express-Labor:

Corona-Krise – BMI beschleunigt Digitalisierung der Verwaltung: