Neues digitales Verfahren für Corona-Entschädigung bei Verdienstausfällen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Arbeit & Ruhestand , Datum: 23.04.2020

In einem Express-Labor wurden digitale Lösungen entwickelt. Die Info-Seite ist jetzt online, Anträge sind in Kürze möglich.

Seit heute gibt es die Info-Seite www.ifsg-online.de, auf der man sich über Entschädigungsleistungen bei Corona-bedingten Verdienstausfällen informieren kann. Das erste zugehörige Online-Verfahren wird kommende Woche live gehen. Es wird dringend vor betrügerischen Websites gewarnt.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Federführer im Themenfeld Arbeit & Ruhestand, in einem Express-Digitalisierungslabor ein Online-Verfahren entwickelt, mit dem Entschädigungsleistungen für Verdienstausfälle beantragt werden können. Dieser Leistungsantrag hat in der Corona-Zeit besondere Wichtigkeit: Mit dem Online-Antrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Neben dem Online-Antrag wurde eine Software entwickelt, um die Behörden in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Dies reduziert die Bearbeitungsdauer und beschleunigt die Erstattung.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat - Horst Seehofer
"Die Corona-Krise zeigt uns dabei auf, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltung von Bund und Ländern ist. Deshalb drücken wir hier aufs Gas und digitalisieren die Leistungen, die aktuell besonders stark nachgefragt und benötigt werden."

Bundesinnenminister Seehofer

Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Der Staat muss für seine Bürgerinnen und Bürger da sein – und das schnell, unkompliziert und unbürokratisch. Die Corona-Krise zeigt uns dabei auf, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltung von Bund und Ländern ist. Deshalb drücken wir hier aufs Gas und digitalisieren die Leistungen, die aktuell besonders stark nachgefragt und benötigt werden.“

Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Dieser Zusatz wurde Corona-bedingt neu geschaffen.

Entschädigung IFSG Entschädigung IFSG (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Ab nächster Woche können Selbstständige und Arbeitgeber, die in den genannten Fällen ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen, nun Anträge online stellen. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung. Dort wird demnächst auch der digitale Antrag zur Verfügung stehen.

Digitale Verwaltung in der Krise: Länder arbeiten zusammen

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hierzu: „Es macht mich ein bisschen stolz, dass wir in Nordrhein-Westfalen bei allen Herausforderungen der gegenwärtigen Krise auch dieses Projekt gestemmt haben. Federführend für zehn Bundesländer haben wir gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium in kürzester Zeit dieses neue Online-Verfahren auf die Beine gestellt. Jetzt kommt es insbesondere darauf an, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller nur unsere offizielle Website benutzen. Damit können sie ausschließen, dass ihre Daten über gefälschte Internetseiten an Betrüger geraten, wie es zuletzt bei anderen staatlichen Hilfen geschehen ist.“

Das digitale Verfahren wurde in enger Abstimmung mit zehn weiteren Bundesländern unter der Federführung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen und des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat entwickelt und bereitgestellt. Schrittweise teilnehmen werden die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Wappen der teilnehmenden Länder Wappen der teilnehmenden Länder (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: www.ifsg-online.de

Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, welche im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes in Kooperation zwischen Ländern und Bund vorangetrieben wird.

Sicherheit geht vor: Wichtiger Hinweis für Bürgerinnen und Bürger

Aufgrund des vermehrten Auftretens von betrügerischen Websites für Antragsstellungen jeglicher Art weisen wir darauf hin, hier mit erhöhter Vorsicht zu agieren: Überprüfen Sie immer die URL des Online-Antrags und nehmen Sie sich vor betrügerischen Websites in Acht. Weitere Tipps, wie Sie sich im Internet schützen können, finden Sie auch auf der Informationsseite des Bundesamt für Informationssicherheit (BSI): www.bsi-fuer-buerger.de