Umsetzung des OZG nimmt weiter Fahrt auf - Kinderzuschlag Digital jetzt online beantragbar

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Familie & Kind , Datum: 16.03.2020

Familien mit kleinem Einkommen können jetzt noch einfacher Unterstützung bekommen. Der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien kann bereits seit Mitte Januar online beantragt werden. Damit ist eine weitere wichtige OZG-Leistung online verfügbar.

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Er soll helfen, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.

Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese Leistung. Daher ist es umso wichtiger, dass diese nun online verfügbar ist. Das belegen auch die Zahlen, die das BMFSFJ nun veröffentlichte: In den ersten Wochen seit der Freischaltung Mitte Januar wurden bereits rund 140.000 Anträge gestellt und 520.000 Nachweise hochgeladen.

Kinderzuschlag online Quelle: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/nachweise

Den Zugang zu dieser wichtigen Familienleistung erleichtern nun ein Online-Antragsassistent, welcher von der Familienkasse im Auftrag des BMFSFJ entwickelt wurde. Die Anwendung spart mit zahlreichen Funktionen den Gang zum Amt und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. Eltern können u. a. bereits mit wenigen Klicks ermitteln, ob die grundlegenden Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllt sind. Denn viele Eltern wissen gar nicht, dass sie diese Leistung erhalten können.

Im Online-Antrag selbst werden Eltern dann Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Infoboxen bieten bei Bedarf hilfreiche Erklärungen zu den notwendigen Angaben und Nachweisen. Ein intelligenter Antragsassistent ergänzt Namen von Kindern, um die Übersichtlichkeit zu verbessern und Fehler zu vermeiden, erkennt nicht plausible Angaben und fordert zur Korrektur auf. Im Rahmen der digitalen Antragsstellung können in den meisten Fällen auch Nachweise elektronisch hochgeladen und alle Daten direkt an die Familienkasse übertrage werden. Im Resultat verkürzen sich die Bearbeitungszeiten und Antragsstellende erhalten schneller ihren Bescheid.

Damit ist die Umsetzung des OZG weiterhin auf einem guten Weg.

Zum Antragsverfahren www.kinderzuschlag.de