Hilfe in der Corona-Zeit: Notfall-Kinderzuschlag schnell und einfach online beantragen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: jetzt digital! , Datum: 01.04.2020

In Krisenzeiten muss es rasch und unbürokratisch gehen – deshalb hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-Kinderzuschlag gestartet. Der „Notfall-KiZ“ kann ab 1. April gestellt werden und zwar komplett online. Das heißt kontaktlos, schnell und von zu Hause aus. Das erspart den Antragstellenden sowohl Zeit als auch den Gang zur Behörde. Der Antragsprozess basiert auf dem digitalen Prozess, der Anfang des Jahres als „KiZ Digital“ live gegangen ist und im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt wurde. Der Berechnungszeitraum für den KiZ wird auf einen Monat reduziert.

Zahlreiche Vorteile des Online-Verfahrens

Das Online-Verfahren hat zahlreiche Vorteile, so können Eltern zum Beispiel mit nur wenigen Klicks ermitteln, ob die grundlegenden Voraussetzungen für den Zuschlag erfüllt sind. Ein intelligenter Antragsassistent ergänzt Felder, erkennt nicht plausible Angaben und fordert zur Korrektur auf. Außerdem bieten Infoboxen hilfreiche Erklärungen zu notwendigen Nachweisen. Bei der digitalen Antragsstellung verkürzen sich die Bearbeitungszeiten und Antragsstellende erhalten schneller ihren Bescheid.

Digitales Großprojekt OZG

Das digitale Großprojekt OZG läuft auf Hochtouren. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Koordinierung und Programm-Management des OZG liegen im BMI. Gerade in der derzeitigen Situation zeigt sich, wie zentral die Digitalisierung ist – deshalb arbeiten alle OZG-Beteiligten weiterhin mit Hochdruck an der Digitalisierung wichtiger Verwaltungsleistungen.

Notfall-KiZ: reduzierte Berechnungsgrundlage

Viele Familien stehen aufgrund der Corona-Krise derzeit vor großen Problemen, sowohl finanziell als auch organisatorisch. Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, wurde vom BMFSFJ deshalb kurzfristig der Notfall-KiZ gestartet. Die Regelungen sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das zum 29. März in Kraft getreten ist. Die Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist der letzte Monat vor der Antragsstellung und damit stark reduziert. Bisher war dies das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums www.bmfsfj.de