Bundesregierung beschließt Registermodernisierungsgesetz

Typ: Meldung , Datum: 23.09.2020

Das neue Gesetz bringt die OZG-Umsetzung entscheidend voran. Die Verwendung einer Identifikationsnummer in der Verwaltung entlastet Bürgerinnen und Bürger.

Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte Registermodernisierungsgesetz schafft dafür die erforderlichen Voraussetzungen.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Mit diesem sogenannten Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes "Ordnungsmerkmal" für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des OZG. Die Bundesregierung legt damit einen bedeutenden Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung.

Die bekannte Steuer-Identifikationsnummer wird als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in die Verwaltungsregister eingeführt, in denen Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (z.B. BAföG, Elterngeld) bereitgestellt werden.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer"Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitalisiert, weil man den Termin online reservieren kann. Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirtschaft. Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können."

Mit der eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Ordnungsmerkmal werden die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Der Austausch notwendiger Informationen erfolgt digital durch die Behörden selbst. Verwechslungen werden ausgeschlossen. Über das neue Datencockpit können die Bürgerinnen und Bürger den Datentransfer kontrollieren. Durch dieses Gesetz wird die Digitalisierung der Verwaltung ganz entscheidend vorangetrieben. Gleichzeitig werden höchste datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt.