Seit 10. Juli: Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe online möglich

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: jetzt digital! , Datum: 10.07.2020

Kleine und mittelständische Unternehmen können beim Bund eine Corona-bedingte Liquiditätshilfe beantragen. Diese Leistung wurde als Teil des Konjunkturpakets beschlossen und im Eilverfahren digitalisiert.

Ein weiteres Verfahren aus dem OZG-Programm ist online: Seit 10. Juli können kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge auf die "Corona-Überbrückungshilfe" des Bundes können seit 10. Juli digital gestellt werden. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Pandemie betroffenen Branchen als Teil des Konjunkturpaketes beschlossen. Die Leistung fällt ins Digitalisierungsprogramm der OZG-Umsetzung, der Antrag wurde im Eilverfahren digitalisiert.

aktuelles Zitat:

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat - Horst Seehofer
"Ich habe zu Beginn der Corona-Pandemie angekündigt, dass wir die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen und dieses Versprechen halten wir."

Bundesinnenminister Horst Seehofer

Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Vom Beschluss der Überbrückungshilfe bis zur Freischaltung des Online-Antrags sind nur rund drei Wochen vergangen. Ich habe zu Beginn der Corona-Pandemie angekündigt, dass wir die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen und dieses Versprechen halten wir. Das war nur durch gute und enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern möglich. Ich freue mich sehr, dass wir mit unserem Digitalisierungsvorhaben zügig vorankommen und damit denen das Leben erleichtern können, die besonders unter der Krise leiden."

Die Online-Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Bewilligungen können ab dem 20. Juli und Auszahlungen ab dem 24. Juli erfolgen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit.

aktuelles Zitat:

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
"Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind."

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit. Damit die Auszahlung über die Länder zügig erfolgen kann, erfolgt die Antragstellung über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem sicheren und vollständig digitalisierten Verfahren."

Wie schon die "Corona-Soforthilfe" werden auch die Überbrückungshilfen durch die Länder administriert. Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern geschlossen haben. Hamburg hat die Verhandlungen auf Seiten der Länder koordiniert. Bayern hat bei der Digitalisierung des Antragsverfahrens mitgewirkt.

aktuelles Zitat:

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen
"Die Überbrückungshilfe führt die erfolgreiche Corona-Soforthilfe fort, mit der wir millionenfach Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen geholfen haben."

Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Mit der Überbrückungshilfe leisten wir effektive Unterstützung für die von der Krise hart getroffenen Unternehmen. Die Überbrückungshilfe führt die erfolgreiche Corona-Soforthilfe fort, mit der wir millionenfach Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen geholfen haben, und erweitert sie umfassend: Die Überbrückungshilfe berücksichtigt auch die schwierige Lage besonders betroffener Branchen konkret und ist größeren Unternehmen zugänglich. Besonders wichtig ist mir, dass wir mit den Überbrückungshilfen auch für gemeinnützige Organisationen wichtige Hilfen bereitstellen."

Mit der Verwaltungsvereinbarung und den dazugehörigen Vollzugshinweisen sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit die Anträge auf Überbrückungshilfe-Hilfe über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden können. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die Antragsplattform mit digitalen Fachverfahren in den Ländern als gemeinsames Bund-Länder-Projekt im Themenfeld Forschung und Förderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit finanziellen Mitteln. Dadurch wird ein bundesweit einheitlicher Online-Antragsprozess mit einer sicheren und medienbruchfreien Weiterleitung der Antragsdaten sowie einer schnellen Bearbeitung gewährleistet.

Hamburgs Senator für Wirtschaft und Innovation Michael Westhagemann: "Mit der Überbrückungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund geschafft, ein weiteres dringend benötigtes Instrument zu schaffen, dass gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft die Folgen der COVID19-Pandemie zu bewältigen. Mit dem volldigitalisiertem Antrags- und Bearbeitungssystem haben die IT-Entwickler ein gut handhabbares System geschaffen, über das die Hilfen schnell abgewickelt werden können, damit die Gelder auch zügig da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Mein Dank gilt vor allem all denen, die im Hintergrund beim Bund, den Ländern und den IT-Dienstleistern unermüdlich daran gearbeitet haben, dass alles rechtzeitig unter Dach und Fach ist. Gemeinsam können wir die Folgen der wirtschaftlichen Probleme bewältigen."

Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de