Verpflichtungs­erklärung: In Hessen geht's jetzt digital

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: jetzt digital! , Datum: 09.09.2020

Seit dem 1. September können in den hessischen Städten Offenbach am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden Verpflichtungserklärungen online vorbereitet und abgegeben werden. Ein persönliches Erscheinen bei den Ausländerbehörden ist somit nicht mehr notwendig.

In Hessen ist am 1. September in zwei Pilotkommunen die Verpflichtungserklärung online gegangen. Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels kann durch die neue Online-Lösung der gesamte Prozess von zu Hause aus abgewickelt werden. Dadurch sparen sowohl Nutzerinnen und Nutzer als auch die zuständigen Behörden ab sofort viel Zeit bei der Bearbeitung von Vorgängen.

Wofür wird die Verpflichtungserklärung gebraucht?

Mit einer Verpflichtungs­erklärung bekundet eine dritte Person seine Leistungsbereitschaft, als Gastgeberin oder Gastgeber die Kosten für den Lebensunterhalt einer Ausländerin oder eines Ausländers zu tragen. So kann ihr oder ihm – zum Beispiel zu Besuchszwecken – die Einreise nach Deutschland und der Aufenthalt im Bundesgebiet mit einem Visum ermöglicht werden, auch wenn nicht genug eigene Mittel vorhanden sind. Die Verpflichtungserklärung funktioniert dabei ähnlich einer Bürgschaft. Der Verpflichtungsgebende hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Einreisenden einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.

Nutzerinnen und Nutzer sollen bundesweit profitieren

Insbesondere für Personen mit privaten Beziehungen ins Ausland sind die Abgabe der Verpflichtungserklärung und ihr Erhalt im Original mit dem positiven Bonitätsurteil der Ausländerbehörde ein wichtiger Vorgang. Bisher war hierfür zum Teil ein mehrfacher Weg zur Ausländerbehörde notwendig. Oftmals kommt es zudem zu wiederholten Verpflichtungserklärungen durch dieselbe Person. Doch nicht nur für Privatpersonen wird die neue Online-Lösung einen hohen Mehrwert bieten. Auch Unternehmen und Vereine können die Verpflichtungserklärung als Möglichkeit wahrnehmen, um beispielsweise Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner bei der Visumbeantragung zu unterstützen.

In naher Zukunft sollen alle Ausländerbehörden in Hessen die Online-Lösung anbieten können. Andere Bundesländer haben ebenfalls bereits ihr Interesse an der Online-Lösung angemeldet. Durch die digitale Verpflichtungserklärung können künftig bundesweit sowohl Ausländerbehörden als auch Gastgeberinnen und Gastgeber bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung entlastet werden.

Nutzerfreundlichkeit im Mittelpunkt der Lösung

Bei der Entwicklung der Online-Lösung wurde Nutzerorientierung groß geschrieben. Basierend auf dem Feedback von Nutzerinnen und Nutzern wurde der Ablauf gestaltet und iterativ getestet, um weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. So wurde im Vergleich zum bisherigen Papier-Formular ein besonders nutzerfreundlicher Prozess gestaltet. Beispielsweise fragt die Online-Lösung auf Basis vorheriger Antworten nur relevante Informationen ab und verschlankt damit den Aufwand. Eingebettete Hilfetexte liefern zudem Erklärungen und unterstützen Nutzerinnen und Nutzer bei der Vervollständigung des Formulars. Die notwendigen Daten können komplett digital eingegeben und alle nötigen Nachweise zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit direkt in der Online-Lösung hochgeladen werden. Anschließend wird die fertige Verpflichtungserklärung digital und sicher an die Ausländerbehörde übermittelt.

Schaubild Verpflichtungserklärung Quelle: Umsetzungsprojekt Verpflichtungserklärung Die Vorteile des digitalisierten Vorgangs gegenüber dem bisherigen Prozess

Das Prinzip "Einer für Alle/Viele"

Das Projekt der Verpflichtungserklärung wurde im Rahmen des 2017 verabschiedeten Onlinezugangsgesetzes (OZG) umgesetzt. Hierfür haben das hessische Innenministerium und die Ausländerbehörden Offenbach und Wiesbaden eng mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem federführenden Land Brandenburg zusammengearbeitet. Für die technische Umsetzung wurde eng mit dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 zusammengearbeitet.

Um anderen Ländern die Zeit, Kosten und Ressourcen zu sparen, hat das Land Hessen das Digital-Angebot entwickelt und stellt es den übrigen Bundesländern zeitnah zur Verfügung – ganz nach dem Prinzip „Einer für Alle“. Im Rahmen des OZG bedeutet das: Ein Land oder Allianzen aus Ländern entwickeln eine Leistung zentral. Andere Länder und Kommunen können die Online-Lösung übernehmen und teilen sich die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten. Eine Vorreiterrolle bei der Nachnutzung der Leistung werden die Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen einnehmen, die ihr Interesse bereits in der Entwicklungsphase angemeldet haben. Der Bund fördert dabei das Prinzip "Einer für Alle" finanziell – nicht nur, weil es Ressourcen spart, sondern weil es insgesamt die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt und die Qualität der Dienste erhöht.

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