Startschuss für beschleunigte Verwaltungsdigitalisierung: OZG-Dachabkommen unterzeichnet

Typ: Meldung , Datum: 01.02.2021

Das Dachabkommen zur OZG-Umsetzung ist durch den Bund und alle Länder unterzeichnet worden. Damit stehen den Ländern ca. 1,4 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket zur Verfügung, um die OZG-Umsetzung zu beschleunigen.

Nun ist es amtlich! Ab sofort können die Bundesländer die für die beschleunigte Verwaltungsdigitalisierung vorgesehenen Finanzmittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm der Bundesregierung abrufen. Damit stehen ihnen zusätzliche 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Digitalisierung der Verwaltung flächendeckend voranzutreiben.

Richter unterzeichnet Dachabkommen Staatssekretär Dr. Markus Richter bei der Unterzeichnung des Dachabkommens für den Bund.

Am 29. Januar 2021 war es soweit: Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat setzte Staatssekretär und Bundes-CIO Dr. Markus Richter für den Bund seine Unterschrift unter das Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ("Dachabkommen"). Zuvor hatten bereits alle 16 Länder unterzeichnet. Mit dem Dachabkommen ist die rechtliche Grundlage für die Konjunkturmittelvergabe vom Bund an die Länder geschaffen worden. Es ist am 30. Januar 2021 in Kraft getreten.

Dr. Markus Richter: "Ob in Passau oder Flensburg, die Ämter in ganz Deutschland müssen digitaler werden. Gerade jetzt brauchen Bürgerinnen und Bürgern mehr digitale Angebote statt Wartezeiten im Bürgerbüro. Durch das Konjunkturpaket ist das nötige Geld dafür da. Mit dem Dachabkommen haben wir die Grundlage geschaffen, dass es jetzt schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird. Wir drücken bei der flächendeckenden OZG-Umsetzung nochmal deutlich auf die Tube."

Staatssekretär Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik
"Mit dem Dachabkommen haben wir die Grundlage geschaffen, dass das Geld jetzt schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird."

Staatsekretär und Bundes-CIO Dr. Markus Richter

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms, welches im Juni 2020 beschlossen wurde, stellt die Bundesregierung insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung, um die OZG-Umsetzung in Deutschland zu beschleunigen und dabei gezielt die Länder zu unterstützen, insbesondere wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept "Einer für Alle" flächendeckend umsetzten. Die Konjunkturmittel fließen zu ca. 50 % in die föderale OZG-Umsetzung, zu 20 % ins Bundesprogramm und zu 30 % in die digitale Infrastruktur.

Das Dachabkommen ist die Voraussetzung für die Mittelvergabe aus dem Konjunkturpaket und legt die konkreten Umsetzungskriterien fest. Auf der Grundlage des Dachabkommens gehen Bund und Länder gemeinsame Verpflichtungen in der digitalen Entwicklung ein und streben dabei eine kooperative, einheitliche, zukunftsweisende und effiziente Umsetzung des OZG an.

Weiteres Vorgehen

Im nächsten Schritt werden bilaterale Einzelvereinbarungen zwischen den federführenden Bundesressorts und Ländern in den jeweiligen OZG-Themenfeldern abgestimmt und unterzeichnet. Diese bilden mit dem Dachabkommen die rechtliche Grundlage für die konkrete Bereitstellung von Mitteln des Bundes aus dem Konjunkturpaket. In den Themenfeldern teilen sich jeweils ein Bundesressort gemeinsam mit jeweils einem Land die Federführung für die primäre Umsetzung der im Themenfeld verorteten OZG-Leistungen und die dafür eingerichteten Projekte.

Mit dem Bezug der Konjunkturmittel verpflichten sich die Länder, die damit finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem "Einer für Alle"-Prinzip umzusetzen. Das Modell "Einer für Alle" besagt, dass jede digitale Lösung nur einmal in einem Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird. Damit werden Kosten, Zeit und Ressourcen gespart, da nicht jede Lösung in den circa 11.000 Kommunen Deutschlands einzeln entwickelt werden muss.

An einem Strang

Das hohe Engagement aller Länder führte dazu, dass innerhalb von nur zweieinhalb Monaten das Dachabkommen unterzeichnet werden konnte. Der Unterzeichnungsprozess innerhalb der Länder verlief dabei unterschiedlich. Bei einigen Ländern verlangte es sogenannte kleine bis reguläre Kabinettverfahren, bei anderen auch einen Kabinettsbeschluss.

Zufriedene Stimmen aus den Ländern

Auch die Länder zeigen sich sehr erfreut über das gemeinsame Dachabkommen und begrüßen den mit der Unterzeichnung verbundenen Startschuss für die beschleunigte und flächendeckende Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen.

So findet Patrick Burghardt, Staatssekretär beim Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung und CIO des Landes Hessen: "Mit dem Abkommen wird das OZG einen deutlichen Schub bekommen und das digitale Rathaus wird noch schneller erreicht. Alleine in Hessen rechnen wir mit über 100 Millionen Euro, die dazu beitragen werden, dass wir unser Ziel gemeinsam mit den Kommunen erreichen werden."

Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport, zeigt sich insbesondere über EfA erfreut: "Das neue Verwaltungsabkommen fördert weiter die Digitalisierung von Behördenleistungen. Wir nutzen die Bundesmittel für zusätzliche Digitalisierungsangebote und wollen den Kommunen möglichst viele Onlinedienste durch das so genannte Nachnutzungsprojekt zugänglich machen – also auch Leistungen wie etwa BAföG-Anträge oder Anträge für das Arbeitslosengeld II."

Auch Dr. Carola Reimann, Niedersachsens Ministerin für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung, ist zufrieden über die Beschleunigung: "Die Corona-Pandemie erfordert noch stärkere Investitionen in die Digitalisierung – durch diese zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel können wir das Tempo bei der flächendeckenden Umsetzung weiter erhöhen."

Das findet auch Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie von Nordrhein-Westfalen: "Wir behalten die großen Zukunftsthemen auch in der Corona-Pandemie fest im Blick und treiben die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran. Mit dem Dachabkommen konkretisieren wir die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und können das Tempo bei der flächendeckenden Umsetzung noch weiter erhöhen."

Und auch Tobias Hans, Ministerpräsident vom Saarland, stellt fest: "Die Digitalisierung der Verwaltung ist für uns ein zentrales Anliegen. Die Corona-Pandemie hat einmal mehr deutlich gemacht, dass Digitalisierung zum unverzichtbaren Rückgrat auch und gerade für den Staat geworden ist. Mit dem Beitritt zum OZG-Dachabkommen haben wir die Grundlage für eine beschleunigte Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung im Land und in unseren Kommunen gelegt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Attraktivität unseres Lebens- und Arbeitsraums geleistet."

Sein Amtskollege Ammar Alkassar, Bevollmächtigter des Saarlandes für Innovation und Strategie und CIO, bringt es auf den Punkt: "Wir bringen etwas auf den Weg, was es so in dieser Bundesrepublik noch nie gegeben hat. Eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern war auch bisher in der Geschichte üblich, aber nicht in einer solchen Breite und nicht in einem solchen Ausmaß."

Das Onlinezugangsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.