Gewaltopfer können Entschädigung beantragen – In Sachsen ist das nun online möglich

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Recht & Ordnung , Datum: 15.03.2021

Wer Opfer eines Raubüberfalls oder einer anderen Straftat geworden ist und dabei einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Seit Januar kann sie in Sachsen online beantragt werden.

Es ist etwas, das sich niemand wünscht – Opfer einer Gewalttat zu werden. Im Fall der Fälle kann es jedoch sehr hilfreich sein, zu wissen, dass unter bestimmten Umständen eine Entschädigung beantragt werden kann. Im Freistaat Sachsen können seit dem 15. Januar 2021 nun die Opfer selbst, durch sie beauftragte Angehörige oder Bevollmächtigte den Antrag komplett online stellen. So wird ihnen der Gang zum Amt erspart.

Screenshot Onlineantrag "Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz" Quelle: Sächsische Staatskanzlei Screenshot Onlineantrag "Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz" - Hinweise zum Antrag

Nach dem Opferentschädigungsgesetz haben diejenigen Anspruch auf eine Entschädigung, die Opfer eines vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden sind und dabei einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Solch ein Angriff kann zum Beispiel ein Raubüberfall sein. Was es auch genau war – die Betroffenen haben Schlimmes erleiden müssen. Das macht sie zu einem sehr schützenswerten Personenkreis.

Hinzu kommt, dass sie in dem Antrag sensible Angaben machen müssen. Das alles können sie nun einfach und sicher online erledigen.

Auf dem sächsischen Serviceportal Amt24.sachsen.de steht Betroffenen der Onlineantrag zur Verfügung. Ein Antragsassistent führt sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte.

Screenshot Onlineantrag Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz Quelle: Sächsische Staatskanzlei Screenshot Onlineantrag Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz

Die OZG-Leistung gehört zum Themenfeld Recht & Ordnung des Digitalisierungsprogramms Föderal unter der Federführung Sachsens und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die Umsetzung in Sachsen hat das fachlich zuständige Sozialministerium gemeinsam mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) und dem sächsischen IT-Dienstleister SEITENBAU GmbH übernommen. Nach dem OZG-typischen "Einer für Alle"-Prinzip soll die Leistung nach und nach von anderen Ländern nachgenutzt werden.

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