Anwendung des Servicestandards: Neuer Webauftritt mit Arbeitshilfen veröffentlicht

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Servicestandard , Datum: 29.03.2021

Der neue Webauftritt zum OZG-Servicestandard bietet ab sofort einen leichteren Einstieg in die Servicestandard-Prinzipien sowie Checklisten und Handlungsempfehlungen zur Anwendung.

Der am 25. Juni 2020 veröffentlichte Servicestandard für die OZG-Umsetzung definiert 19 Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er ist eine Empfehlung und Hilfestellung für die OZG-Umsetzenden. Im Rahmen einer Nutzerrecherche wurde Ende 2020 ermittelt, welche Unterstützungsangebote benötigt werden, um den Servicestand in der Praxis besser anwenden zu können. Hierzu wurden Interviews mit Digitalisierungs- und Projektverantwortlichen aus Bund, Ländern und Kommunen geführt. Viele der Befragten wünschten sich eine Bündelung von Informationen und Unterstützungsangeboten an zentraler Stelle sowie die Konkretisierung des Servicestandards, zum Beispiel durch Checklisten.

Neuer Servicestandard-Webauftritt

Gestützt durch die Ergebnisse der Nutzerrecherche und die Analyse internationaler Best Practices wurde der Webauftritt zum Servicestandard auf onlinezugangsgesetz.de umfassend überarbeitet. Die neue Startseite bietet einen übersichtlichen Einstieg zum Servicestandard und erleichtert die Navigation zu weiterführenden Informationen und Unterstützungsangeboten, wie zum Beispiel dem Online-Selbstaudit . Die 19 Prinzipien des Servicestandards sind jetzt als eigene Seiten auf onlinezugangsgesetz.de verfügbar. Mittels Checklisten, Handlungsempfehlungen sowie weiterführenden Ressourcen zur Anwendung des Servicestandards finden Sie online nun gezielte Informationen bei Fragen zu einzelnen Prinzipien. Hintergründe zum Servicestandard und seiner Weiterentwicklung können Sie auf einer eigenen Unterseite nachlesen.

"Unser neuer Servicestandard-Webauftritt bietet praktische Hinweise zur Anwendung der einzelnen Prinzipien. Damit möchten wir die die OZG-Umsetzung weiter unterstützen", sagt Josephine Bernickel, Referentin für den Servicestandard im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Jahresausblick und 2. Arbeitssitzung des Sounding Boards am 15.03.21

Für dieses Jahr stehen die weitere Bekanntmachung und Operationalisierung des Servicestandards an, verbunden mit dem Ausbau und der Weiterentwicklung entsprechender Unterstützungsangebote. Dazu gehört unter anderem die Überarbeitung des Online-Selbstaudits sowie Austausch und Vernetzung mit der Praxis.

Diese Themen waren auch Inhalt der zweiten virtuellen Sounding-Board-Sitzung am 15. März 2021. An dem Treffen nahmen neben dem BMI der Nationale Normenkontrollrat, das ITZBund, das NExT-Netzwerk, Tech4Germany und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) teil. Das Sounding Board begleitet als Resonanzgruppe die Weiterentwicklung und Operationalisierung des Servicestandards.

Bei Fragen oder Feedback zum Servicestandard kontaktieren Sie unsere Referentin für den Servicestandard im BMI: Josephine Bernickel, josephine.bernickel@bmi.bund.de

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