Mehr Transparenz, gesicherter Datenaustausch – Bundesrat gibt Zustimmung zum Registermodernisierungsgesetz

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Registermodernisierung , Datum: 05.03.2021

Ein wichtiger Baustein für moderne Verwaltungsregister und digitale Verwaltungsverfahren wurde gelegt: Am 5. März 2021 gab der Bundesrat dem Registermodernisierungsgesetz seine Zustimmung.

Das Registermodernisierungsgesetz vereinfacht das administrative Leben gleich doppelt: So können Verwaltungen einmal angegebene Daten sicher und datenschutzkonform der richtigen Person zuordnen. Gleichzeitig spart es den Bürgerinnen und Bürgern Aufwand – denn sie müssen nicht immer wieder die gleichen Daten angeben. Man spricht hier vom Once-Only-Prinzip.

Dazu sagt Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat: "Es geht um die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie dringend wir die Digitalisierung der Verwaltung brauchen. Mit dem Registermodernisierungsgesetz werden Behördengänge zukünftig vom Smartphone aus virtuell möglich."

Damit die Daten aus verschiedenen Verwaltungsregistern der richtigen Person zugeordnet werden können, ist ein einheitliches Identifizierungsmerkmal notwendig. Durch das Registermodernisierungsgesetz ist es nun möglich, dass die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) registerübergreifend für die Bereitstellung von OZG-Verwaltungsleistungen verwendet werden kann. Zukünftig soll es damit nicht mehr zu Namensverwechslungen mit immer wieder auftretenden Prozessabbrüchen kommen. Bürgerinnen und Bürger werden durch das neue Gesetz insgesamt entlastet, da sie weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssen.

aktuelles Zitat:

Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat
"Mit dem Registermodernisierungs­gesetz werden Behördengänge zukünftig vom Smartphone aus virtuell möglich."

Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat

Einfacher und sicherer Datenaustausch

Bürgerinnen und Bürger erhalten nicht nur die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen vom eigenen PC oder Smartphone zu beantragen. Sie können den Datentransfer zwischen den Behörden vom eigenen Endgerät auch in einem Datenschutzcockpit verfolgen. Das ermöglicht echte Transparenz und schafft die Voraussetzung für unkomplizierte digitale Verwaltungsleistungen nach dem OZG. Damit die Daten aus den verschiedenen Registern in einem Verwaltungsverfahren der richtigen Person zugeordnet werden können, wird dazu künftig die Steuer-Identifikationsnummer verwendet. Das ist weniger fehleranfällig als viele Einzelmerkmale, wie z. B. Name, Geburtsdatum, Adresse. Der Austausch von Daten ist nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit persönlicher Zustimmung möglich.

Häufige Fragen zum Datenschutz und zur Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer hat der Normenkontrollrat (NKR) in einem Faktencheck zusammengefasst.

Das Registermodernisierungsgesetz sorgt für Vereinfachung auf vielen Ebenen. So können bereits vorhandene Daten für die nächste EU-Volkszählung der Europäischen Union (EU) genutzt werden. Der sogenannte Zensus muss durch Verordnung der EU künftig in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden. Das Bereitstellen von digitalen Daten spart Kosten in Milliardenhöhe.

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