Genehmigungs­freistellungsverfahren für Bauvorhaben im ersten Amt in Mecklenburg-Vorpommern digital verfügbar

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen & Wohnen , Datum: 01.04.2021

Seit dem 29. März kann die Genehmigungsfreistellung für einfache Bauvorhaben im Amt Lützow-Lübstorf im Landkreis Nordwestmecklenburg online beantragt werden. Die EfA-Leistung soll sukzessive auch von anderen Ländern nachgenutzt werden.

Seit dem 29. März können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Rahmen eines Bauvorhabens eine Genehmigungsfreistellung ganz einfach und bequem online beantragen. Dieses Verfahren kann nun im Amt Lützow-Lübstorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) vollständig online abgewickelt werden: Vom Einreichen der Unterlagen über den Nachrichtenaustausch mit dem Bauamt bis hin zum Erhalt des Bescheids erfolgt dabei alles digital. Das spart nicht nur Zeit und den Weg zum Amt oder zur Poststelle, sondern auch viel Papier. War es bis jetzt erforderlich, die Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung beim Amt einzureichen, können nun ganz einfach alle Unterlagen im Onlinedienst hochgeladen und ergänzende Angaben zu Bauherr und Bauvorhaben eingegeben werden.

Screenshots der Antragsstrecke mit schrittweiser Durchführung Quelle: Land MV Screenshots der Antragsstrecke mit schrittweiser Durchführung

Sollte eine Genehmigungsfreistellung im lokalen Bauamt abgelehnt und doch eine Baugenehmigung notwendig werden, leitet der Onlinedienst mit einem Klick die Unterlagen auch digital an die dafür zuständige regionale Bauaufsichtsbehörde weiter. Dies ist im Fall Lützow-Lübstorf schon möglich, da seit Jahresbeginn auch der Antrag für eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde im selben Landkreis online gestellt werden kann.

Rainer Kloth, Amtsvorsteher im Amt Lützow-Lübstorf
"Wir sind bei den ersten Schritten sehr gern nicht nur dabei, sondern als "Musteramt" möchten wir diesen Fortschritt im Landkreis NWM auch umgehend mittragen und weiter entwickeln."

Rainer Kloth, Amtsvorsteher im Amt Lützow-Lübstorf

Der Onlinedienst wurde federführend vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und erstmalig in Lützow-Lübstorf live geschaltet. 

Rainer Kloth, Amtsvorsteher im Amt Lützow-Lübstorf, wünscht sich durch den Onlinedienst: "Transparenz, viel mehr Bürgernähe und Zeitgewinn als wesentliche Komponenten der Digitalisierung im Verwaltungsbereich – wir sind bei den ersten Schritten sehr gern nicht nur dabei, sondern als "Musteramt" möchten wir diesen Fortschritt im Landkreis NWM auch umgehend mittragen und weiter entwickeln". Rainer Kloth fügt hinzu: "Viele Bauvorhaben in B-Plangebieten sollen dann mit jederzeit abrufbarem Wissen um Realisierbarkeit, Bearbeitungsstand, evtl. offener Nachforderungen und wesentlich verbesserter Kommunikation der einzelnen beteiligten Behörden viel effizienter ablaufen. Dies wünschen wir uns und den Bauherren."

Weitere Ämter und Städte in Mecklenburg-Vorpommern sollen bald von der digitalen Lösung ebenfalls profitieren – das Interesse steigt zunehmend und Vorbereitungen für den nächsten Anschluss laufen. Das Land stellt den Onlinedienst als "Einer für Alle" -Lösung (EfA) auch weiteren Ländern zur Verfügung. Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz werden die Lösung übernehmen; weitere Bundesländer zeigen Interesse. Mit nur wenigen Anpassungen an die Unterschiede in den jeweiligen Landesbauordnungen kann die Leistung dann auch dort genutzt werden.

Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern, fasst die Entwicklung treffend zusammen: "Die Digitalisierung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens bringt nicht nur große Vorteile für unsere Bürgerinnen und Bürger, die nun ihre Unterlagen bequem und problemlos digital einreichen können, sondern auch für zahlreiche Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Die Leistung wird nach dem "Einer-für-Alle"-Prinzip ausgerollt und somit können hunderte weitere Ämter und Gemeinden in ganz Deutschland von diesem Digitalisierungserfolg profitieren, ohne eine eigene Lösung dafür entwickeln zu müssen."

Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung beim BMI
"Vielen Dank an MV für das tolle Engagement! Wichtig ist, dass sich nun auch weitere Länder an die Lösung anschließen und die Leistung so zu allen Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Ämtern in die Fläche kommt."

Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung beim Bundesinnenministerium

Die Leistung "Genehmigungsfreistellungsverfahren" wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Themenfeld Bauen & Wohnen federführend von Mecklenburg-Vorpommern und dem BMI digitalisiert.

Ernst Bürger, Leiter der Abteilung Digitale Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, bekräftigt: "Nur mit dem 'Einer für Alle‘-Prinzip wird uns eine flächendeckende Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland gelingen. Mecklenburg-Vorpommern und das BMI als gemeinsame Federführer für das Themenfeld Bauen & Wohnen sind mit der digitalen Baugenehmigung und dem Genehmigungsfreistellungsverfahren Vorreiter in Sachen EfA! Und für nutzerfreundliche Onlinedienste. Vielen Dank an MV für das tolle Engagement! Wichtig ist, dass sich nun auch weitere Länder an die Lösung anschließen und die Leistung so zu allen Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Ämtern in die Fläche kommt."

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