Themenfeld Ein- & Auswanderung: Bund unterzeichnet Einzelvereinbarung zum Dachabkommen mit Brandenburg

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Ein- & Auswanderung , Datum: 18.05.2021

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und das Land Brandenburg haben eine Einzelvereinbarung zum Dachabkommen für einzelne Umsetzungsprojekte des Themenfelds Ein- & Auswanderung unterzeichnet. Damit stehen 31,5 Millionen Euro aus den Konjunkturpaketmitteln zum Onlinezugangsgesetz unter anderem für die Verbesserung der Fachkräftegewinnung durch digitale Leistungen wie die Beantragung des Aufenthaltstitels bereit.

Am 17. Mai 2021 war es soweit: Ernst Bürger, Leiter der Abteilung "Digitale Verwaltung; Steuerung OZG" im BMI, unterzeichnete stellvertretend für Staatssekretär und Bundes-CIO, Dr. Markus Richter, die Einzelvereinbarung zur Umsetzung digitaler Leistungen im Themenfeld Ein- & Auswanderung mit Brandenburg. Die Einzelvereinbarung wurde am 3. Mai 2021 bereits durch den Innenstaatssekretär des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Grünewald, gezeichnet.

Im Themenfeld Ein- & Auswanderung werden unter der Federführung von Brandenburg und dem BMI Verwaltungsleistungen unter anderem entlang der Nutzerreise Fachkräfteeinwanderung digitalisiert. Ziel ist es, möglichst nutzerfreundliche, innovative Onlineverfahren zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzergruppen heterogen sind. Sie reichen von hochqualifizierten Fachkräften über ausländische Studierende bis hin zu anerkannten Flüchtlingen.

Das Land Brandenburg ist gemeinsam mit dem BMI und dem Auswärtigen Amt Federführer des Themenfelds Ein- und Auswanderung des Digitalisierungsprogramms Föderal und für die Umsetzungsprojekte "Aufenthalt“, "Beschäftigungserlaubnis“ und "Staatsangehörigkeit“ zuständig. Weitere Leistungen des Themenfelds im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz werden federführend von den Ländern Nordrhein-Westfalen (Einbürgerung) und Hessen (Verpflichtungserklärung) umgesetzt.

Ausländische Fachkräfte können zukünftig alle Leistungen digital beantragen

Der Bedarf an Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist weiterhin groß – mit steigender Tendenz. Damit ist Deutschland auf qualifiziertes Personal aus dem Ausland angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Ein Schlüssel für diese Aufgabe ist es, die Hürden für ausländische Fachkräfte zu senken und unter anderem den Verwaltungsaufwand durch digitalisierte Leistungen möglichst gering zu halten.

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das den Rahmen für diese Digitalisierungsprojekte vorgibt, soll es auch ausländischen Fachkräften künftig möglich sein, die notwendigen administrativen Vorgänge digital anzustoßen – von der Visaerteilung über die Aufenthaltserlaubnis bis hin zu einer möglichen Einbürgerung. Dies vereinfacht den Prozess für Fachkräfte aus dem Ausland und vermittelt einen positiven Eindruck einer digitalisierten, modernen deutschen Verwaltung.

Ein weiteres Ziel der Arbeit im Themenfeld Ein- und Auswanderung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ist es, die Kommunikation mit den Behörden im Zusammenhang mit der Fachkräfteeinwanderung einfacher zu gestalten. Dazu wurden in verschiedenen sogenannten Digitalisierungslaboren unter Einbeziehung von Antragstellerinnen und Antragsstellern die Herausforderungen und Digitalisierungspotenziale der Kommunikation zwischen der Nutzerin oder dem Nutzer und der Behörde analysiert. Diese werden nun im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen berücksichtigt, wodurch der verwaltungsmäßige Teil des Einwanderungsprozesses nutzerfreundlich und zielgruppengerecht gestaltet wird. Bis Ende 2022 sollen die wichtigsten damit zusammenhängenden Verwaltungsleistungen bundesweit online allen Bürgerinnen und Bürgern und damit auch potenziellen zukünftigen Fachkräften aus Drittstaaten zur Verfügung stehen.

Bereits seit Dezember 2020 kann die Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in ersten Landkreisen Brandenburgs online beantragt werden. Das flächendeckende Ausrollen der Leistung innerhalb Brandenburgs und in weiteren Bundesländern ist ab dem zweiten Quartal 2021 geplant. In den nächsten Wochen wird auch die Leistung "Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ in Pilotkommunen in Brandenburg live gehen.

Hintergrund

Auf der Grundlage des im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket abgeschlossenen Dachabkommens gehen Bund und Länder gemeinsame Verpflichtungen in der digitalen Entwicklung ein und streben dabei eine kooperative, einheitliche, zukunftsweisende und effiziente Umsetzung des OZG an. Die nun abgeschlossene Einzelvereinbarung (§ 3 Dachabkommen) regelt die gegenseitigen Pflichten für konkret durchzuführende OZG-Umsetzungsprojekte im Einzeln.

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