EfA-Dienst "Unterhaltsvorschuss Online" jetzt digital verfügbar - Länderallianz startet Pilotbetrieb

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Familie & Kind , Datum: 26.05.2021

Für viele Alleinerziehende ist Unterhaltsvorschuss eine wesentliche finanzielle Säule. Die Antragstellung ist ab sofort in vier Kommunen der Länder Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen online möglich.

"Familien sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und weniger Zeit mit Anträgen in Behörden verbringen"

Anja Stahmann, Sozialsenatorin der Freien Hansestadt Bremen

Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Verwaltungsleistung für alleinerziehende Eltern. Sie kommt zum Zuge, wenn ein Elternteil den Unterhaltszahlungen nicht nachkommt. Seit dem 5. Mai können Alleinerziehende ihren Antrag in den vier Kommunen Stadt Bremen, dem Bezirk Wandsbek in Hamburg sowie dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Wuppertal komplett online stellen. Nach der Pilotphase soll der "Einer für Alle"-Dienst (EfA) zukünftig auch bald weiteren Ländern und Kommunen zur Verfügung stehen.

Konkrete Erleichterung im Alltag für Alleinerziehende

"Familien sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und weniger Zeit mit Anträgen in Behörden verbringen", sagt Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen. "Das Leben mit Kindern ist mit vielen Umbrüchen und einer ganzen Latte an Herausforderungen verbunden. Da ist jede Erleichterung willkommen."

Daher ist der Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch eine der ersten Sozialleistungen, der als EfA-Dienst im Themenfeld Familie & Kind digitalisiert werden wird.

Martin Hagen, Staatsrat für Haushalt, Personal und IT beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, betont: "Der Antrag berücksichtigt die Situation von Alleinerziehenden, denen häufig wenig Zeitressourcen zur Verfügung stehen." Deswegen wurde bei jedem Entwicklungsschritt großer Wert auf eine einfache Bedienbarkeit des Dienstes gelegt. "Nutzer und Nutzerinnen können den Antrag einfach am Smartphone oder Computer ausfüllen und müssen sich nur mit den Fragen beschäftigen, die auf Ihre Lebenssituation zutreffen." fügt Herr Hagen hinzu.

Unterhaltsvorschuss- oder ausfallleistungen werden gewährt, wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlen kann oder sich weigert. Sie liegen für ein Kind je nach Alter zwischen 174 und 309 Euro monatlich. In den meisten Fällen handelt es sich um Unterhaltsausfallgeld, wenn der zahlungspflichtige Elternteil nicht zahlen kann oder in einigen Fällen den Behörden nicht bekannt ist. In anderen Fällen handelt es sich um eine Vorschussleistung, die – im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des zahlungsverpflichteten Elternteils – zurückgezahlt werden muss.

Technisch auf dem neusten Stand

Für die Kommunikation zwischen dem von Dataport entwickelten Onlinedienst und den Fachverfahren verwendet der Unterhaltsvorschuss-Antrag den nach XÖV-Methodik modellierten Standard XFamilie-Pilot. Der Standard wird bereits in verschiedenen Verfahren im sozialen Bereich verwendet und bietet eine Grundlage für eine intensive Interoperabilität mit anderen Diensten nach dem Once-Only-Prinzip. In der aktuellen Ausbaustufe des Onlinedienstes werden die Anträge inkl. der Nachweise verschlüsselt an die E-Mail-Postfächer der Unterhaltsvorschussstellen geschickt. Die Fachverfahrenshersteller der Pilotkommunen arbeiten bereits an der Ertüchtigung der Software, damit die Daten in Kürze direkt ins Fachverfahren übernommen werden können und so den Bearbeitungsaufwand in den Behörden deutlich verringern.

Screenshot: Unterhaltsvorschuss Online Quelle: Freie Hansestadt Bremen Screenshot "Unterhaltsvorschuss Online"

Besonders im Fokus der Entwicklung stehen die Anwenderinnen und Anwender. Wie bei einigen anderen OZG-Diensten wurde ein Digitalisierungslabor durchgeführt. Neben Nutzerinnen und Nutzer sind Personen mit Fachexpertise von Bund und Ländern, für E-Government und Rechtsfragen sowie UI- und UX-Design an einem solchen Labor beteiligt.

Hintergrund

Die Verwaltungsleistung Unterhaltsvorschuss gehört zum Themenfeld Familie & Kind und wird federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Freien Hansestadt Bremen umgesetzt. Das Corona- Konjunkturpaket des Bundes ermöglicht die Digitalisierung dieser Verwaltungsleistung und erleichtert damit ganz konkret das Leben vieler Alleinerziehender.

Zudem digitalisiert das Land Bremen bis Ende 2022 federführend 20 weitere Dienstleistungen für Familien und Kinder, die nach dem EfA-Prinzip allen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden sollen. Darunter fallen die Anträge auf Eheschließung, Namensfestlegung und Namensänderung, Kita-Anmeldung, Leistungen rund um die Schwangerschaft und auf Pflegekindergeld.

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