Antrag für Flaggenzertifikate ab sofort digital beim BSH möglich

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: OZG-Bund , Datum: 29.06.2021

Unternehmen und Privatpersonen können den Antrag auf ein Flaggenzertifikat ab sofort online stellen. Mit dem Flaggenzertifikat weisen Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15 Meter die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nach.

Portrait Andreas Scheuer
"Das Antragsverfahren wird damit ab sofort deutlich flexibler, schneller und einfacher. So geht moderne Verwaltung!”

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Rahmen der OZG-Leistung „Schiffsbeflaggung und –kennzeichen” kann das „Flaggenzertifikat“ ab sofort online beantragt, verlängert oder geändert werden. Das Flaggenzertifikat ist ein international gültiger Ausweis für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15 Meter, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. Der Antrag kann nun beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) digital gestellt werden. Die dazu benötigten Nachweise wie z. B. der Eigentumsnachweis, Angaben zum Schiff oder Vollmachten können bequem hochgeladen werden. Zudem kann der Antragsprozess unterbrochen, zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt sowie weitere Nachweise nachgereicht werden. Für bestehende Zertifikate kann außerdem über die Webseite des BSH digital die Änderung, Verlängerung, Rückgabe beantragt oder der Verlust erklärt werden.

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): "Das digitale Flaggenzertifikat geht an den Start. Das Antragsverfahren wird damit ab sofort deutlich flexibler, schneller und einfacher. Damit die Nutzer auch wirklich etwas davon haben, hat das BSH die Sportbootszene eng in die Entwicklung des neuen Angebots einbezogen. So geht moderne Verwaltung!”

Sichere und schnelle Kommunikation durch bewährte Schnittstellen

Nutzerinnen und Nutzer authentifizieren sich entweder über das Nutzerkonto Bund oder über NEZO ("Nutzung der ELSTER-Zertifikate im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes“). NEZO ermöglicht es Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern, ihre für die sichere elektronische Kommunikation mit der Steuerverwaltung herausgegebenen ELSTER-Zertifikate auch in anderen Bürger- und Verwaltungsportalen zu verwenden und E-Government-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Daten können dadurch automatisch übernommen werden und müssen nicht manuell eingetragen werden. Das BSH fragt dann die jeweils für die Beantragung relevanten ergänzenden Informationen und Nachweise ab. Zudem ist der Antrag auf Flaggenzertifikat eine von zwei Verwaltungsleistungen des Bundes, die im Rahmen der Startphase des einheitlichen Unternehmenskontos pilotieren.

Auch die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein, ist erfreut: "Mit dem Angebot, ein neues Flaggenzertifikat und Änderungen an einem bereits bestehenden Flaggenzertifikat für ein Seeschiff digital zu beantragen, stehen das BSH und das Umweltbundesamt mit dem Register des nationalen Emissionshandels als Bundespiloten in der ersten Reihe bezüglich der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Viele Skipperinnen und Skipper sind Digital Natives und erwarten Dienstleistungen ganz selbstverständlich auch digital. Umso mehr freue ich mich, dass wir ihnen das nun auch bieten können."

Hintergrund

Das BSH ist die zentrale maritime Behörde Deutschlands im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Im Rahmen der OZG-Umsetzung des Bundesprogramms deckt das BMVI 36 OZG-Leistungen in verschiedenen Lebens- bzw. Geschäftslagen ab, davon sind 18 priorisiert. Der größte Teil fällt in den Bereich “Logistik & Transport“ mit zahlreichen zu digitalisierenden Antragsverfahren für Fahrzeugzulassung und Fahreignung – egal ob auf See, in der Luft, auf der Schiene oder Straße.

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