Themenfeld Familie & Kind: Arbeit in Umsetzungsprojekten kann beginnen

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Familie & Kind , Datum: 21.07.2021

Im Mai 2021 schlossen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Bremer Senat die OZG-Einzelvereinbarung. Mit den nun bewilligten Mittelanträgen können die ersten Umsetzungsprojekte des Themenfelds jetzt direkt durchstarten.

Familienförderung, Namensänderung und Eheschließung: Bereits kurz nach Abschluss der Einzelvereinbarung zwischen dem Bund und Bremen wurden Mittel aus dem Konjunkturprogramm für diese drei wichtigen Umsetzungsprojekte (UP) des Themenfelds Familie & Kind beantragt und bewilligt. Jetzt kann Bremen mit der Umsetzung beginnen. Alle drei Projekte sind als "Einer für Alle (EfA)" - Projekte angelegt, d. h. sie können bundesweit nachgenutzt werden.

Aufgrund der Einzelvereinbarung zwischen dem Bund und Bremen kann die Freie Hansestadt auf Mittel von insgesamt 126 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket des Bundes zugreifen. Diese kommen dem Themenfeld Familie & Kind zugute, das unter gemeinsamer Federführung mit dem BMFSFJ die Digitalisierung der wichtigsten Familienleistungen verantwortet. Dem Land Bremen kommt dabei die wichtige Rolle zu, die digitalen Angebote zu konzipieren, die notwendige technische Infrastruktur aufzubauen und schließlich die innovativen Angebote bundesweit verfügbar zu machen.

Finanzsenator Dietmar Strehl (rechts) und der für die Digitalisierung zuständige Staatsrat Martin Hagen bei der Unterzeichnung der Vereinbarung. Quelle: Der Senator für Finanzen, Freie Hansestadt Bremen Finanzsenator Dietmar Strehl (rechts) und der für die Digitalisierung zuständige Staatsrat Martin Hagen bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.

Dietmar Strehl, Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen: "Schneller und einfacher lautet das Ziel. Wir wollen das Leben der Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. Die Vereinbarung mit dem zur Verfügung gestellten Geld sorgt für einen Schub bei der Entwicklung barrierefreier Onlineangebote. Die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer steht im Mittelpunkt", erklärt Finanzsenator Strehl und fügt hinzu: "Behördengänge werden durch die Digitalisierung auf ein Minimum beschränkt. Ich freue mich ganz besonders, dass wir mit zeitsparenden Onlinedienstleistungen den besonders stressigen Alltag von Alleinerziehenden erleichtern werden."

Beantragt und bewilligt: die Umsetzungsprojekte "Familienförderung", "Namensänderung", "Eheschließung"

Die Lebenslagen für die Bürgerinnen und Bürger bei den Umsetzungsprojekten (UP) "Eheschließung" und "Namensänderung" sind vor allem durch relativ komplexe, analoge Antragsprozesse und Nachweispflichten geprägt. Obwohl die Leistungen dezentral von rund 4.700 kommunalen Standesämtern erbracht werden, sah man bei der Priorisierung im Rahmen der OZG-Umsetzung ein großes Digitalisierungspotenzial – und stufte die Priorität der Leistungen als besonders hoch ein. Mithilfe der Mittel aus dem Konjunkturpaket kann die Digitalisierung jetzt starten. Siglinde Svilengatyin, Bremer Koordinatorin des UP Eheschließung, betont: "Nachdem die Projektanträge und die Mittel bewilligt sind, können wir nun zeitnah mit der Umsetzung starten. Was uns jetzt besonders motiviert und wie ein Beschleunigungsmotor wirkt: Schon bald können sich weitere interessierte Bundesländer mit uns vernetzen und die Leistungen nachnutzen. Wobei – wir in Bremen sprechen hier lieber von Mitnutzung als Nachnutzung." Die Leistungen wurden in Digitalisierungslaboren geplant und entwickelt. Dabei verfolgten die Mitarbeitenden das Ziel, ein bundesweites Themenportal für Standesämter zu konzipieren, das den Aspekt der Nutzerzentrierung in den Vordergrund stellt.

Alleine das Umsetzungsprojekt (UP) "Eheschließung" umfasst zahlreiche Leistungen rund um die Vorhaben "Eheschließung", "Ehefähigkeitszeugnis" – für Hochzeiten im Ausland – und "Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde". Jährlich werden ca. 400.000 Ehen geschlossen und somit analog beantragt. Mehrere tausend Mal jährlich erbringen verheiratete Personen in Deutschland den Nachweis ihres Familienstands.

"Schneller und einfacher lautet das Ziel. Die Vereinbarung mit dem zur Verfügung gestellten Geld sorgt für einen Schub bei der Entwicklung barrierefreier Onlineangebote."

Finanzsenator Dietmar Strehl

Auch das UP "Namensänderung" besteht aus diversen Leistungen und Vorhaben, die bei den Standesämtern beantragt und bewilligt werden. Gerade bei Familienereignissen wie Geburt, Eheschließung, Eheauflösung etc. entstehen verschiedene Möglichkeiten für die Änderung des Namens. Im Rahmen einer Eheschließung haben Eheleute mehrere Möglichkeiten: Sie können sich beispielsweise für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, jeweils ihren Geburts- bzw. Familiennamen behalten oder eine Person wählt einen Doppelnamen aus. Eine nachträgliche Erklärung eines Ehe- bzw. Familiennamens ist ebenso möglich. Vom zuständigen Standesamt kann außerdem eine Bescheinigung über eine familien- bzw. personenstandsrechtliche Namensänderung (Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung) ausgestellt werden. Unter Berücksichtigung der Nutzerreisen in anderen Umsetzungsprojekte beschloss man in diesem Projekt, den komplexen rechtlichen Vorgang der Namensänderung in enger Zusammenarbeit mit den Fachverfahrenshersteller(n) umzusetzen.

Zu den Vorhaben des UP "Familienförderung" zählen "Beistandschaft", "Gewährung von Hilfen zur Erziehung" sowie der "Unterhaltsvorschuss". Bereits als Pilotprojekt gestartet – und zwar als erster "EfA"-Dienst im Themenfeld Familie & Kind – ist das Vorhaben "Unterhaltsvorschuss Online" (UVO). Seit Mai dieses Jahres können sich Alleinerziehende in vier Kommunen den umständlichen, papierintensiven Antragsprozess für ihren Unterhaltsvorschuss sparen und diesen stattdessen komplett online durchführen. Den Start machten die Stadt Bremen, der Bezirk Wandsbek in Hamburg, der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Wuppertal: Nach der Pilotphase soll der "UVO" dann für Vollzugsbehörden auf kommunaler Ebene ausgerollt und somit alleinerziehenden Elternteilen in weiteren Ländern und Kommunen angeboten werden.


Hintergrund Themenfeld Familie & Kind

Im Themenfeld "Familie und Kind" werden 21 verschiedene Verwaltungsleistungen digitalisiert, die für Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei einer gewünschten Schwangerschaft, bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, im Kontext der Eheschließung oder im Bereich Vaterschaft, Unterhalt und Sorgeerklärung wichtig sind. Bei der Umsetzung profitieren die Freie Hansestadt Bremen und das Bundesfamilienministerium als Themenfeld-Federführer von den gemeinsamen Erfahrungen aus bereits gestarteten Digitalisierungsprojekten, wie ElterngeldDigital oder dem Pilotprojekt "Einfach Leistungen für Eltern" (ELFE).

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