Der digitale Einbürgerungsantrag ist da – Go-Live in Pilotkommunen und Unterzeichnung der Einzelvereinbarung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Ein- & Auswanderung , Datum: 11.08.2021

Die Einbürgerung konnte bislang nur aufwendig analog beantragt werden. Seit dem 30.07.2021 wird die Antragsstellung für die Einbürgerung in ersten Pilotkommunen in Nordrhein-Westfalen sukzessive auch digital möglich sein.

Bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen arbeiten der Bund und Nordrhein-Westfalen eng zusammen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) haben am 14. Juni 2021 eine Einzelvereinbarung zum Dachabkommen für die Digitalisierung einzelner Leistungen im Themenfeld Ein- und Auswanderung geschlossen. Damit stehen 9,7 Millionen Euro aus den OZG-Konjunkturmitteln für die Digitalisierung der OZG-Leistung “Einbürgerung“ bereit. Fachlich unterstützt werden sie hierbei vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI), welches die fachliche Begleitung im Rahmen der Umsetzungsverantwortung übernommen hat.

Fotografie Staatsangehörigkeitsurkunde, Reisepass, Grundgesetz Quelle: Klaus Willing

Hiervon profitiert die Digitalisierung des Einbürgerungsprozesses. Anträge auf Einbürgerung können bereits heute in ersten Pilotkommunen Nordrhein-Westfalens online gestellt werden. Das Angebot wird nun sukzessive ausgebaut. Die Verwaltungsleistung Einbürgerung steht Ausländern und Ausländerinnen zur Verfügung, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Mit rund 130.000 Einbürgerungsanträgen pro Jahr hat diese Verwaltungsleistung eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Die Antragsstellung weist eine hohe Komplexität und Nachweislast auf – damit sind aktuell lange Bearbeitungszeiten aufgrund detaillierter Prüfung durch die zuständigen Stellen verbunden. Über 400 Behörden in Deutschland nehmen die Anträge auf Einbürgerung an. Oft erhalten interessierte Personen erst nach der persönlichen Vorsprache im Amt ein Antragsformular und eine Liste erforderlicher Nachweise, was zu einer Vielzahl an weiteren Terminen mit teilweise langen Wartezeiten führt.

Screenshot des digitalen Einbürgerungsantrags Stadt Bielefeld Quelle: Stadt Bielefeld Screenshot des digitalen Einbürgerungsantrags Stadt Bielefeld

Bei der Digitalisierung der OZG-Leistung "Einbürgerung" war daher die Nutzerfreundlichkeit ein zentraler Aspekt. Im OZG-Digitalisierungslabor Einbürgerung wurde in einem iterativen mehrstufigen Design-Thinking Prozess eine Zielvision entwickelt, entlang Nutzerfreundlichkeitskriterien überprüft und durch Nutzertests validiert. Die Leistung wird im Tandem von Nordrhein-Westfalen und Bayern umgesetzt, wobei Bayern einen landesweiten Piloten entwickelt hat, auf dem Nordrhein-Westfalen aufbauend eine " Einer-für-Alle" (EfA) - Lösung verfolgt.

Nach Abschluss der Pilotphase sollen weitere Kommunen aus Nordrhein-Westfalen sowie perspektivisch aus ganz Deutschland an das Onlineverfahren angeschlossen werden mit dem Ziel einer weitestgehend digitalen Antragstellung. Das vereinfacht nicht nur den Prozess für Ausländerinnen und Ausländer, die künftig bequem von zu Hause Anträge stellen können – es vermittelt auch einen positiven Eindruck einer digitalisierten, modernen deutschen Verwaltung und entlastet vor allem auch die Verwaltung selbst.

Hintergrund

Im Themenfeld Ein- & Auswanderung werden Verwaltungsleistungen unter anderem entlang der Nutzerreise Fachkräfteeinwanderung digitalisiert. Ziel ist es, möglichst nutzerfreundliche, innovative Onlineverfahren zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzergruppen heterogen sind. Sie reichen von hochqualifizierten Fachkräften über ausländische Studierende bis hin zu anerkannten Flüchtlingen.

Auf der Grundlage des im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket abgeschlossenen Dachabkommens gehen Bund und Länder gemeinsame Verpflichtungen in der digitalen Entwicklung ein und streben dabei eine kooperative, einheitliche, zukunftsweisende und effiziente Umsetzung des OZG an. Die nun abgeschlossene Einzelvereinbarung (§ 3 Dachabkommen) regelt die gegenseitigen Pflichten für konkret durchzuführende OZG-Umsetzungsprojekte im Einzelnen.