Digitaler Verpflichtungs­erklärungsantrag bereit zur Nachnutzung – BMI und Hessen unterzeichnen Einzelvereinbarung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Ein- & Auswanderung , Datum: 07.09.2021

Wer eine Verpflichtungserklärung abgeben möchte, kann sich künftig auf eine unkomplizierte digitale Lösung freuen: Durch die nun gezeichnete Einzelvereinbarung soll die digitale Antragstellung nach den guten Erfahrungen in Offenbach am Main und Wiesbaden bald deutschlandweit möglich sein.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) haben am 24. August 2021 eine Einzelvereinbarung für die Digitalisierung der Verpflichtungserklärung im Themenfeld Ein- und Auswanderung - gezeichnet auf Staatssekretärsebene - geschlossen. Damit stehen nun 4,89 Millionen Euro aus den Konjunkturpaketmitteln zum Onlinezugangsgesetz für die Digitalisierung und insbesondere den deutschlandweiten Rollout der OZG-Leistung Verpflichtungserklärung bereit.

Verpflichtungserklärung für Personen mit Beziehungen ins Ausland relevant

Mit einer Verpflichtungserklärung bekunden eine Person oder eine Organisation gegenüber den Ausländerbehörden ihre Bereitschaft, die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person, die sie nach Deutschland eingeladen haben, zu tragen, sofern diese nicht genügend eigene finanzielle Mittel im Rahmen einer Visumbeantragung nachweisen kann. Die Verpflichtungserklärung funktioniert dabei ähnlich einer Bürgschaft. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person aus dem Ausland einen Kontakt (z. B. Familienangehörige, Freunde, Bekannte, Partnerin bzw. Partner) hat, der dauerhaft in Deutschland lebt und für die Person privat einstehen möchte. Auch potenzielle Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber können Verpflichtungserklärungen abgeben und somit für ihre ausländischen Beschäftigten eintreten. Bisher war hierfür zum Teil ein mehrfacher Weg zur Ausländerbehörde notwendig.

Die Verpflichtungserklärung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Und besitzt mit insgesamt ca. 600 000 abgegebenen Erklärungen pro Jahr daher eine hohe gesellschaftliche Relevanz.

Weniger Vor-Ort-Termine durch digitale Lösung – künftig auch bundesweit

Die digitale Antragsstrecke Verpflichtungserklärung wurde leistungsverantwortlich vom Land Hessen in einem OZG-Digitalisierungslabor konzipiert und in der technischen Realisierung eng vom zuständigen Fachreferat begleitet. Die digitale Lösung erleichtert einerseits den Gastgeberinnen und Gastgebern die Erklärung durch weniger Vor-Ort-Termine und andererseits der Verwaltung eine sachangemessene Bonitätsprüfung der erklärenden Person und damit eine schnellere Entscheidung. Nutzerinnen und Nutzer können die digitale Lösung entweder komplett online zur rechtsverbindlichen Abgabe (mit Authentifizierung über eID, kein Vor-Ort-Termin notwendig) oder teilweise online zur Vorbereitung der Abgabe der Verpflichtungserklärung (nur ein Vor-Ort-Termin zur Abgabe notwendig) bedienen. Dabei kann die Verwaltungs- und ggf. Versandgebühr auch elektronisch bezahlt werden. Die Nutzerfreundlichkeit der digitalen Lösung wurde mit Anwenderinnen und Anwendern in Nutzerinterviews getestet und optimiert.

Nach dem erfolgreichen Pilotbetrieb macht sich Hessen nun bereit für den bundesweiten Rollout der digitalen Verpflichtungserklärung – erste außerhessische Pilotkommunen werden derzeit angeschlossen. Durch die Verwendung eines standardisierten Datenaustauschformats wird nicht nur der sichere und datenschutzkonforme Datenaustausch gewährleistet, sondern auch, dass alle Fachverfahren, die bundesweit in den Ausländerbehörden zur Anwendung kommen, an den Onlinedienst angeschlossen werden können. Durch die digitale Verpflichtungserklärung können künftig bundesweit sowohl Ausländerbehörden als auch Gastgeberinnen und Gastgeber bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung entlastet werden.

Hintergrund

Im Themenfeld Ein- & Auswanderung werden Verwaltungs­leistungen unter anderem entlang der Nutzerreise Fachkräfteeinwanderung digitalisiert. Ziel ist es, möglichst nutzerfreundliche, innovative Onlineverfahren zur Verfügung zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzergruppen heterogen sind. Sie reichen von hochqualifizierten Fachkräften über ausländische Studierende bis hin zu anerkannten Flüchtlingen.

In den hessischen Städten Offenbach am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden konnten Verpflichtungserklärungen bereits seit dem 1. September 2020 online abgegeben oder vorbereitet werden. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ wurde die Leistung in den zwei Pilotkommunen erstmalig bereitgestellt, woraufhin nun weitere Länder und Kommunen die Möglichkeit bekommen, das Angebot zu übernehmen.

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