Einzelvereinbarung beschleunigt Nachnutzung der digitalen Baugenehmigung und weiterer OZG-Leistungen im Themenfeld "Bauen & Wohnen"

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen & Wohnen , Datum: 30.09.2021

Das BMI und Mecklenburg-Vorpommern möchten mit der Einzelvereinbarung die flächendeckende Nutzung digitaler Antragsverfahren bei Bauvorhaben fördern. Nutzerfreundliche Onlineanträge sollen bald in weiteren Bundesländern verfügbar sein.

Der Bund, vertreten durch Staatssekretärin Anne Katrin Bohle vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, haben am 14. September 2021 eine Einzelvereinbarung für die Digitalisierung von insgesamt sieben Leistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Themenfeld "Bauen & Wohnen" geschlossen. Damit stehen maximal 47,37 Millionen Euro aus den OZG-Konjunkturprogrammmitteln für die Digitalisierung und insbesondere den deutschlandweiten Rollout dieser OZG-Leistungen bereit. Mecklenburg-Vorpommern und das BMI nehmen gemeinsam die Federführung im Themenfeld "Bauen & Wohnen" wahr.

Einzelvereinbarung entscheidend für flächendeckende Nutzung von OZG-Leistungen

Mit der Einzelvereinbarung werden zusätzliche finanzielle Mittel frei, um unter anderem die digitale Baugenehmigung und das digitale Genehmigungsfreistellungsverfahren flächendeckend auszurollen.

"Beide Verfahren haben wir in Mecklenburg-Vorpommern mit unserem Pilotlandkreis Nordwestmecklenburg voll digitalisiert und praktizieren sie dort bereits erfolgreich. Ziel des OZG ist, dass nicht jedes Bundesland und jeder Landkreis in Deutschland für sich eine eigene digitale Lösung entwickelt, sondern dass alle anderen Länder und Kommunen die Ergebnisse des Pilotprojektes aus Mecklenburg-Vorpommern übernehmen können. Die digitale Baugenehmigung und das Genehmigungsverfahren aus M-V sind dafür reif", sagt Ina-Maria Ulbrich, IT-Beauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

aktuelles Zitat:

Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich
"Ziel des OZG ist, dass nicht jedes Bundesland und jeder Landkreis in Deutschland für sich eine eigene digitale Lösung entwickelt, sondern dass alle anderen Länder und Kommunen die Ergebnisse des Pilotprojektes aus Mecklenburg-Vorpommern übernehmen können."

Ina-Maria Ulbrich, IT-Beauftragte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

Die nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) entwickelten Leistungen sollen zunächst im Saarland, in Schleswig-Holstein, in Sachsen-Anhalt und in Rheinland-Pfalz nachgenutzt werden. Weitere Länder haben bereits ihr Interesse bekundet. Damit gewinnt die Umsetzung des OZG deutlich an Fahrt.

Neben der OZG-Leistung "Bauvorbescheid und Baugenehmigung" werden folgende weitere OZG-Leistungen gefördert: Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren, Bauvorhaben-vorankündigung, Kampfmittelprüfung und -beseitigung Baumfällgenehmigung sowie Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien.

Digitale Antragsverfahren seit Monaten in Mecklenburg-Vorpommern im Test

Jährlich werden in Deutschland mehr als 200.000 Baugenehmigungen (Quelle: Statistisches Bundesamt) im Bereich des Hochbaus beantragt. Seit Jahresbeginn können im Landkreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) Baugenehmigungen im vereinfachten Verfahren bequem online beantragt werden. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sparen sich damit nicht nur den Gang zum Amt oder das Porto für den Papierantrag – die gesamte Abwicklung läuft digital und damit deutlich schneller und transparenter als bisher.

Im Rahmen eines Bauvorhabens können Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen seit März dieses Jahres auch Unterlagen für eine Genehmigungsfreistellung ganz einfach und bequem online einreichen. Das Verfahren wird in ersten Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg bereits vollständig online abgewickelt: Vom Einreichen der Unterlagen bis hin zum Nachrichtenaustausch mit dem Bauherrn und dem Bauamt erfolgt dabei alles digital.

Nun folgen weitere Pilotierungen der digitalen Baugenehmigung und der Genehmigungsfreistellung in weiteren unteren Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Hintergrund

Das Themenfeld Bauen & Wohnen ist eines der größten Themenfelder im OZG-Kontext und umfasst rund 55 Verwaltungsleistungen, darunter fallen auch besonders wichtige Umsetzungsprojekte und Verwaltungsleistungen wie Wohnsitzanmeldung, Breitbandausbau, Rundfunkbeitrag, Bürgerbeteiligung und Information sowie Baugenehmigungen. Neben Mecklenburg-Vorpommern als federführendem Land werden einige Leistungen aus dem Themenfeld "Bauen & Wohnen" auch von Hamburg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen umgesetzt.

Folgende OZG-Leistungen sind bereits digital verfügbar: "Breitbandausbau (Genehmigung zur Leitungsverlegung)", "Bauvorbescheid und Baugenehmigung", inkl. "Genehmigungsfreistellungsverfahren", "Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren", "Einsicht in das und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster", "Hoheitliche Vermessung im Liegenschaftskataster" und "Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung".

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