Digitale Wohnsitzanmeldung schreitet voran – der Bund und Hamburg unterzeichnen Einzelvereinbarung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen & Wohnen , Datum: 22.10.2021

Dank der Umsetzung der elektronischen Wohnungsanmeldung durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Land Hamburg können Wohnungen bald online angemeldet werden.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), vertreten durch Staatssekretär Dr. Helmut Teichmann, und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Staatsrat Jan Pörksen, haben am 18. Oktober 2021 eine Einzelvereinbarung im Themenfeld "Bauen und Wohnen" unterzeichnet. Damit stehen insgesamt 18,8 Mio. Euro aus Konjunkturprogrammmitteln für die Digitalisierung der Wohnsitzanmeldung bereit. Die digitale Verwaltungsleistung wird nach dem Prinzip "Einer für Alle" in Hamburg entwickelt. Alle Bundesländer haben ihr Interesse an einer Nachnutzung bekundet.

Einzelvereinbarung ist Grundlage für die digitale Abwicklung der Wohnsitzanmeldung

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung der neuen Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen erforderlich. Gibt es Änderungen bei Haupt- und Nebenwohnsitz, muss diese Tatsache der Meldebehörde mitgeteilt werden. Ist die Wohnsitzanmeldung erfolgt, so wird der Bürgerin oder dem Bürger eine Meldebestätigung ausgestellt. Die Adressänderung wird zudem im Melderegister vermerkt und auch auf dem Personalausweis und Reisepass aktualisiert. Mit der Umsetzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung können diese Schritte künftig digital abgewickelt werden.

Den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht es ihren Wohnsitz flexibel und unabhängig von den Öffnungszeiten der Meldebehörde umzumelden. Das spart nicht nur Wege- und Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger, sondern zielt auch auf eine Reduzierung der Bearbeitungszeit in den Behörden ab. Mit der Unterzeichnung der Einzelvereinbarung zwischen dem BMI und der Freien und Hansestadt Hamburg wird nun die finanzielle Grundlage für die Umsetzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung sowie für die Nachnutzung durch andere Bundesländer geschaffen. Nun kann ein nutzerfreundlicher Online-Dienst entwickelt und anschließend anderen Bundesländern kostengünstig zur Verfügung gestellt werden.

Staatsrat Jan Pörksen: "Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung digitalisieren wir eine ganz klassische Verwaltungsleistung, sodass die Bürgerinnen und Bürger Ihre Ummeldung online vornehmen können, ohne aufs Amt zu müssen. So wird bald eine weitere Lösung nach dem ‘Einer für Alle’-Prinzip zur Verfügung stehen, die alle Bundesländer übernehmen können."

Nutzerinnen und Nutzer der Verwaltungsleistung stehen bei der Digitalisierung im Fokus

Jährlich erfolgen bundesweit rund 5,5 Mio. An- und Ummeldungen. Die Wohnsitzanmeldung ist somit für die Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Für die Digitalisierung der Leistung wurde ein nutzerorientierter Prozess erarbeitet. Zur Aktualisierung der Adresse auf dem Ausweisdokument wird die Adresse auf dem Chip geändert und den Bürgerinnen und Bürgern ein neuer Adressaufkleber zugeschickt.

Aus dem Themenfeld "Bauen und Wohnen" sind folgende OZG-Leistungen bereits digital verfügbar: "Breitbandausbau (Genehmigung zur Leitungsverlegung)", "Bauvorbescheid und Baugenehmigung", inkl. "Genehmigungsfreistellungsverfahren", "Ausnahmegenehmigung von Veränderungssperren", "Einsicht in das und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster", "Hoheitliche Vermessung im Liegenschaftskataster" und "Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung".

aktuelles Zitat:

Staatsrat Jan Pörksen
"Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung digitalisieren wir eine ganz klassische Verwaltungsleistung, sodass die Bürgerinnen und Bürger Ihre Ummeldung online vornehmen können, ohne aufs Amt zu müssen. So wird bald eine weitere Lösung nach dem ‘Einer für Alle’-Prinzip zur Verfügung stehen, die alle Bundesländer übernehmen können."

Staatsrat Jan Pörksen

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