Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmt für das EU Once-Only-Technical-System – auch Deutschland dafür

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Once-Only , Datum: 29.06.2022

Das geplante Once-Only-Technical-System (OOTS) soll die technische Grundlage für einen grenzüberschreitenden Datenaustausch zu Nachweisen für bestimmte Verfahren werden: So sieht der Art. 14 der "Single Digital Gateway" (SDG)-Verordnung vor, der bis Ende 2023 umgesetzt werden soll. Eine entsprechende Durchführungsverordnung, die die technischen und operativen Details dieses System regelt, ist nun mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Ursprünglich hätte diese Verordnung im Juni 2021 verabschiedet werden sollen. Unstimmigkeiten in Bezug auf die IT-Architektur und der Governance konnten durch entsprechende Kompromisse geklärt werden. Das geplante OOTS ist das erste fachbereichsübergreifende technische System für einen sicheren Datenaustausch zwischen EU-Behörden.

Dieser Durchführungsrechtsakt ermöglicht die Umsetzung in der deutschen Registerlandschaft. Da die deutschen Interessen hinreichend berücksichtigt sind, hat auch Deutschland für diese Verordnung gestimmt.

Das OOTS betrifft verschiedenste Antragsverfahren. So soll z. B. eine deutsche Staatsbürgerin, die in Spanien studieren möchte, von dort aus Daten in einem deutschen Register abrufen können, um den Antrag auf Zulassung zum Studium zu erledigen.