IT-Planungsrat: Ergebnisse der 38. Sitzung

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: IT-Planungsrat , Datum: 24.06.2022

Am 22. Juni fand sich der IT-Planungsrat im BMI Berlin ein. Beschlossen wurde u.a. der neue Marktplatz "govdigital eG", mit dem die Nachnutzung von EfA-Leistungen zusätzlichen Schub erhält.

Der IT-Planungsrat kam am 22. Juni zu seiner 38. Sitzung in Berlin zusammen, um neue Wege bei der weiteren OZG-Umsetzung zu beschreiten. Unter der Leitung des diesjährigen Bundesvorsitzenden Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI (CIO Bund), wurde erörtert, wie die Bereitstellung der für Bürgerinnen und Bürger besonders relevanten Verwaltungsleistungen wie das digitale Elterngeld oder die digitale Baugenehmigung zügig vorangebracht werden können. Beschleunigung soll insbesondere durch das ""Einer für Alle"-Prinzip"-Prinzip ermöglicht werden.

aktuelles Zitat:

Staatssekretär Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik
"Wir als IT-Planungsrat haben verstanden, dass die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen eine fortdauernde Aufgabe ist, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam immer wieder neue Lösungen finden müssen.“

Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat und Bundes-CIO

Ein Dienstleister für den Föderalstaat: der digitale Marktplatz und FIT-Store

Ein entscheidender neuer Ansatz ist der Aufbau eines elektronischen Marktplatzes durch "govdigital eG", eine Genossenschaft von IT-Dienstleistern aus Bund und Ländern. Eben hier sollen zukünftig Dienstleistungen für die Nachnutzung von EfA-Leistungen zur Verfügung gestellt werden, auch für Kommunen. Flankierend werden künftig in dem von der FITKO betreuten FIT-Store Onlinedienste zu standardisierten Vertragsbedingungen zur Nachnutzung angeboten. Perspektivisch sollen Marktplatz und FIT-Store der gesamten öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen.

Dr. Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO, präzisiert: "Wenn wir betriebsbereite digitale Verwaltungsleistungen schnell in die Fläche bringen möchten, ist es folgerichtig, dass der digitale Marktplatz mit dem FIT-Store öffnet und dort alle für die Nachnutzung geeigneten Leistungen bereitgestellt werden. Und dies unabhängig davon, ob sie im Rahmen der OZG-Umsetzung entwickelt wurden oder nicht."

Technische Architektur der Registermodernisierung nimmt weiter Gestalt an

Um Verwaltungsleistungen online zu beantragen, müssen häufig Urkunden oder andere Nachweise eingereicht werden. Ziel ist es, dass die Verwaltung selbst diese notwendigen Informationen ermittelt, denn schließlich liegt ein Großteil der Informationen in den Registern der Verwaltung bereits vor. Mit der Registermodernisierung soll eben dieser automatische Nachweisaustausch ermöglicht werden.

Damit sich die Verwaltung Informationen bzw. Nachweise einholen kann, muss zunächst eine interne Infrastruktur geschaffen werden. Nach einem ersten Zielbild von 2021 hat der IT-Planungsrat nun wesentliche Richtungsvorschläge beraten und angenommen. Dazu gehören u.a. die Schaffung der Komponente "Registerdatennavigation". Dadurch können Nachweise direkt bei den zuständigen dezentralen Registern abgerufen werden. Am Beispiel der Geburtsurkunde heißt das: Eine Bürgerin beantragt bei einem Amt eine Leistung, bei der ihre Geburtsurkunde benötigt wird. Die Registerdatennavigation ermittelt das zuständige Geburtsregister im Geburtsort und ruft den Nachweis ab. Umgesetzt werden soll die Registerdatennavigation von der FITKO.

Diese und weitere Beschlüsse der 38. Sitzung des IT-Planungsrats können ca. eine Woche nach der Sitzung auf der Webseite des IT-Planungsrat nachgelesen werden.

Mehr zur grundsätzlichen Arbeit des IT-Planungsrates und der FITKO finden Sie im aktuellen Jahresbericht, der am 29. April 2022 veröffentlicht wurde. Dort werden auch weitere Projekte, Produkte sowie Standards vorgestellt.

Über den IT-Planungsrat

Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Steuerungsgremium, welches aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierungen besteht. Er unterstützt als politisches Steuerungsgremium die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Er fördert nutzerorientierte elektronische Verwaltungsdienste und wirkt auf einen wirtschaftlichen, effizienten und sicheren IT-Betrieb der Verwaltung hin.