Ummelden nach dem Umzug jetzt online möglich: Digitales Pilotprojekt für Deutschland gestartet

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Bauen & Wohnen , Datum: 20.09.2022

Künftig können die meisten Hamburgerinnen und Hamburger ihre neue Adresse nach einem Umzug innerhalb Hamburgs digital anmelden. Das Pilotprojekt wird sukzessive erweitert und nach und nach für die Nutzung in ganz Deutschland zur Verfügung stehen.

Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekannt geben. Der neue Onlinedienst, die sogenannte "elektronische Wohnsitzanmeldung" (eWA), bietet eine Alternative zum Behördengang. Der komplette Anmeldeprozess lässt sich ab sofort rechtssicher und fristgerecht jederzeit und von jedem Ort erledigen. Nach dem Start in Hamburg steht die eWA voraussichtlich ab November 2022 allen deutschen Städten und Gemeinden zur Verfügung. Allein in Hamburg können in Zukunft jedes Jahr rund 250.000 und in der gesamten Bundesrepublik circa 5,5 Millionen An- und Ummeldungen digital erledigt werden. Der Onlinedienst ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt worden.

Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, kommentiert: "Mit dem Onlinedienst für die elektronische Wohnsitzanmeldung leistet Hamburg einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung in ganz Deutschland. Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger genauso wie die Verwaltung und ist wegweisend für zukünftige Digitalisierungsprojekte. Der neue Onlinedienst ist ein gutes Beispiel dafür, wie länderübergreifende Zusammenarbeit nach dem 'Einer für Alle'-Prinzip funktioniert. Jetzt freuen wir uns auf möglichst viele Kommunen, die mitmachen und die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen."

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Portrait Jan Pörksen
"Der neue Onlinedienst ist ein gutes Beispiel dafür, wie länderübergreifende Zusammenarbeit nach dem 'Einer für Alle'-Prinzip funktioniert. Jetzt freuen wir uns auf möglichst viele Kommunen, die mitmachen und die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen."

Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Senatskanzlei Hamburg

Wer kann den Onlinedienst zuerst nutzen und wie geht es weiter?

Das Angebot richtet sich zunächst an alleinstehende, volljährige Personen ohne minderjährige Kinder, die innerhalb Hamburgs umziehen. Diese Gruppe von Deutschen, EU-Bürgerinnen und -Bürgern und Angehörigen des europäischen Wirtschaftsraumes macht den rund 57 Prozent aller Umzüge innerhalb Hamburgs aus. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Onlinedienstes sind ein Personalausweis mit aktiviertem Online-Ausweis, ein Nutzerkonto mit Postfach und die AusweisApp 2. EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums benötigen eine eID-Karte. Derzeit befindet sich der Onlinedienst in der ersten Entwicklungsstufe und wird nun kontinuierlich ausgebaut. Nach Ende der Pilotphase wird ab 2023 der Umzug mit Ortswechsel, also in eine andere Stadt oder Kommune, ermöglicht. Außerdem ist die Erweiterung des Onlinedienstes um weitere Zielgruppen, unter anderem die Ummeldung von Familien, geplant.

"Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung digitalisieren die Freie und Hansestadt Hamburg zusammen mit dem BMI eine von den Bürgerinnen und Bürgern oft benötigte Verwaltungsleistung und stellt sie für die bundesweite Nutzung bereit. Die sichere Authentifizierung wird mit dem Online-Ausweis gewährleistet, zudem kann die aktuelle Anschrift bequem von zuhause aus auf dem Personalausweis gespeichert werden. Das ist nutzerfreundlich und innovativ – so, wie moderne Verwaltung sein muss.", findet Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI und Bundes-CIO.

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Staatssekretär Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik
”Die sichere Authentifizierung wird mit dem Online-Ausweis gewährleistet, zudem kann die aktuelle Anschrift bequem von zuhause aus auf dem Personalausweis gespeichert werden. Das ist nutzerfreundlich und innovativ – so, wie moderne Verwaltung sein muss.“

Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI und Bundes-CIO

Wie läuft der Prozess aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer?

Bürgerinnen und Bürger werden Schritt für Schritt durch den Onlinedienst geführt. Sie authentifizieren sich datenschutzkonform mit dem Online-Ausweis ihres deutschen Personalausweises oder ihrer eID-Karte. Dann erhalten sie Einsicht auf ihre bisher im Melderegister gespeicherten Daten, können diese überprüfen und ihre neue Adresse eingeben. Diese Daten werden anschließend an die zuständige Meldebehörde übermittelt. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist nicht mehr nötig. Stattdessen erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Code, der per Post an die neue Adresse geht. Nach der Eingabe des Codes im Onlinedienst wird die elektronische Meldebestätigung an das Nutzerkonto übersandt. Ein elektronisches Siegel macht das Dokument fälschungssicher. Die neue Anschrift kann nun per App direkt auf den Chip im Personalausweis oder der eID-Karte übertragen werden. Dafür genügt ein handelsübliches Smartphone. Der Adressaufkleber für das Ausweisdokument kommt per Post.

Hintergrund

Die elektronische Wohnsitzanmeldung gehört zu den wichtigsten Leistungen des Digitalisierungsprogramms Föderal (Themenfeld Bauen & Wohnen, Umsetzungsprojekt „Ummeldung“) im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Bundesregierung finanziert das Hamburger Projekt aus Mitteln des Konjunkturprogramms und ermöglicht die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Umsetzung und Betrieb des Onlinedienstes. Dabei kooperiert die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Der neue Onlinedienst wurde nach dem "Einer für Alle-Prinzip" (EfA) entwickelt. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland können den digitalen Service ebenfalls nutzen und ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten.

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