Die Onlineleistung "Personenbeförderungsgenehmigung" steht ab sofort zur Nachnutzung bereit

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Mobilität & Reisen , Datum: 13.12.2022

Der Onlineservice "Personenbeförderungsgenehmigung" steht zur Nachnutzung bereit. Damit können Anträge auf Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusgenehmigung vollständig digital zur Verfügung gestellt werden.

Die Antragsentwicklungen im Rahmen des "Einer für Alle" (EfA) -Umsetzungsprojekts zur Onlineleistung "Personenbeförderungsgenehmigung" konnten unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) in den letzten Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Umsetzung ist im Themenfeld "Mobilität und Reisen" verortet.

Zum einen wurde der digitale Antrag auf Taxi- und Mietwagengenehmigung mit den Verrichtungen Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung und Übertragung finalisiert und zum anderen konnte kürzlich die Kraftomnibusgenehmigung als eine weitere Verwaltungsdienstleistung des Leistungsbündels "Personenbeförderungsgenehmigung" umgesetzt werden. Auch hier sind die Verrichtungen Ersterteilung, Verlängerung, Erweiterung und Übertragung berücksichtigt und es ist zusätzlich die Möglichkeit gegeben, eine EU-Gemeinschaftslizenz zu beantragen.

Neben der Schnittstelle zum Fachverfahren, die bei den Fachverfahrensherstellern zur Anbindung des digitalen Antrages in den Genehmigungsbehörden der einzelnen Bundesländer bereits umgesetzt wird, wird für Kommunen ohne Fachverfahren ein Sachbearbeitungsprozess als volldigitale Lösung angeboten.

Screenshot des Beispiel-Antrags auf Taxi- und Mietwagengenehmigung, Startseite Quelle: ekom21 - KGRZ Hessen Screenshot des Beispiel-Antrags auf Taxi- und Mietwagengenehmigung, Startseite

In Hessen wird der Antrag auf Taxi- und Mietwagengenehmigung bereits in verschiedenen Genehmigungsbehörden genutzt und führt nach Rückmeldung der Sachbearbeitung zu einer deutlichen Erleichterung in den Arbeitsvorgängen. Dies zeigt sich zum Beispiel in der vereinfachten Bereitstellung benötigter Nachweise, die im digitalen Antrag direkt hochgeladen werden können. Der Roll-out in weiteren Ländern ist im Sommer bereits erfolgreich gestartet. Die Onlineleistung wird dort demnächst verfügbar sein. Die operative Anbindung wird entlang eines standardisierten Prozesses durchgeführt, was einen schnellen Anschluss der Genehmigungsbehörden ermöglicht.

Darüber hinaus ist ein weiterer, für die Nachnutzung der Onlineleistung "Personenbeförderungsgenehmigung" wichtiger Schritt gelungen: Die Leistung steht ab sofort im FIT-Store. Nachnutzungsinteressierte Behörden können nun über ihre Bundesländer eine Interessenbekundung abgeben und entsprechende Nachnutzungsverträge schließen.

Fragen zur Onlineleistung "Personenbeförderungsgenehmigung" können an das Funktionspostfach
personenbefoerderungsgenehmigung@wirtschaft.hessen.de gerichtet werden.

Zum Thema