EfA-Onlinedienst "Weinbau" jetzt digital verfügbar – Länderallianz startet Pilotbetrieb

Typ: Meldung , Schwerpunktthema: Umwelt , Datum: 13.02.2023

Die erste von insgesamt acht Weinbauleistungen steht seit dem 14. Dezember 2022 Betrieben der Weinbranche in 10 Bundesländern vollständig digital zur Verfügung.

Mit der Inbetriebnahme – dem sog. Go-live – des Onlinedienstes "Weinbau" am 14. Dezember 2022 wurde ein wichtiger Meilenstein in der Verwaltungsdigitalisierung der Weinbaubranche in Deutschland erreicht. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Sachsen und Thüringen ist die erste von insgesamt acht geplanten digitalen Verwaltungsleistungen nun online verfügbar. Weinbaubetriebe sind damit erstmalig in der Lage, Weinbegleitdokumente vollständig digital zu erstellen, zu übermitteln und zu verwalten.

aktuelles Zitat:

Daniela Schmitt
„Wir gehen mit dem neuen Onlinedienst-Weinbau einen wichtigen Schritt hin zur Digitalisierung der Verwaltung und erleichtern unseren Winzerinnen und Winzern, Genossenschaften und Weinkellereien das Tagesgeschäft.“

Daniela Schmitt (rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin)]

Das Weinbegleitdokument enthält die wichtigsten Daten bezüglich Herkunft und Qualität und muss beim Transport von Weinbauerzeugnissen mitgeführt werden. Es stellt eine Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb und dient zudem dem Verbraucherschutz. Bisher existierte dieses Dokument bundesweit nur in Papierform und musste postalisch verschickt werden.

Screenshot Onlinedienst Weinbau Quelle: www.onlinedienst-weinbau.de

Im Laufe des Jahres 2023 wird der Onlinedienst Weinbau kontinuierlich weiterentwickelt. Das Weinbegleitdokument wird dann in allen 16 Bundesländern zur Verfügung stehen, sodass zukünftig für ganz Deutschland ein einheitliches System zur Anwendung kommt. Außerdem werden schrittweise weitere weinbaurechtliche Verwaltungsleistungen, wie z. B. die Traubenerntemeldung oder die Meldung der Önologischen Verfahren digitalisiert und sukzessive online zur Verfügung gestellt. Übergeordnetes Ziel ist es, weinbaurechtliche Meldungs- und Antragsprozesse anwenderfreundlicher, transparenter und für alle Beteiligten effizienter zu gestalten

Hintergrund

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Bund und Länder haben zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ein arbeitsteiliges Vorgehen nach dem "Einer für Alle" (EfA)-Prinzip etabliert. Rheinland-Pfalz hat die Federführung für das Themenfeld Umwelt gemeinsam mit Schleswig-Holstein übernommen und erarbeitet digitale Lösungen für die hierin enthaltenen Verwaltungsleistungen – wie im Bereich Weinbau.

Das Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) übernimmt als Projektleitung und fachlich verantwortliche Stelle die inhaltliche Verantwortung für den Onlinedienst Weinbau und koordiniert alle Entwicklungsaktivitäten.

Das MWVLW wird dabei sowohl organisatorisch vom BMI, BMUV und der Themenfeld--Federführung Rheinland-Pfalz (MKUEM), als auch fachlich durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und Fachleuten der Weinbauverwaltung aus ganz Deutschland unterstützt.