Fachgespräche zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes abgeschlossen

Typ: Meldung , Datum: 03.03.2023

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist nach intensiven Abstimmungen mit Ressorts, Ländern und Verbänden einen großen Schritt weiter in der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes.

Novellierung des Onlinezugangsgesetzes für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung

Verwaltungsdigitalisierung ist eine Daueraufgabe und nur gemeinsam umzusetzen – seit dem Frühjahr 2022 arbeiten Bund und Länder daher gemeinsam an der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen aus der OZG-Umsetzung schafft die Novellierung des Onlinezugangsgesetzes den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung.

Das BMI entwickelt den Gesetzentwurf in einem transparenten Prozess unter Beteiligung von Ressorts, Ländern und Verbänden weiter. Ziel des Gesetzes ist es, das Abwickeln von Online-Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzerfreundlich und einfach zu gestalten. Der Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes ist damit ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe für Bund und Länder zu verankern.

Intensive Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden zum OZG-Änderungsgesetz

Der im Januar 2023 vorgelegte Referentenentwurf des Gesetzes wurde diese Woche in intensiven Fachgesprächen und einer Verbändeanhörung diskutiert. Sie boten die Möglichkeit, Fragen von Ressorts, Ländern und Verbänden zum Gesetzentwurf zu klären sowie konkrete Fragestellungen gemeinsam zu diskutieren. An den ersten beiden Tagen kamen – für die Vorbereitung von Gesetzentwürfen bislang nicht üblich - 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Ressorts und Ländern zusammen, um verfassungs- und verfahrensrechtliche Fragenstellungen zu diskutieren. Am dritten Tag fand die Verbändeanhörung statt, im Rahmen derer die 19 Stellungnahmen der Verbände vorgestellt und diskutiert wurden. Verbändestellungnahmen sind hier öffentlich einsehbar.

Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung des BMI, resümiert nach drei Tagen: „Der rechtliche Rahmen ist essentiell für die Umsetzung von OZG und Verwaltungsdigitalisierung im Gesamten. Nach sehr konstruktiven Fachgesprächen sind wir unserem Ziel einen Schritt nähergekommen, Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und zu beschleunigen.“ Nach Abschluss der Gespräche wird der Gesetzentwurf auf Grundlage der Stellungnahmen im BMI überarbeitet, bevor er dem Kabinett vorgelegt wird.

Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes Quelle: BMI