Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Transformation

Eine gemeinsame Daueraufgabe der Bundesregierung

Bürokratieabbau ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, denn: Bürokratie – so sehr grundsätzlich für unser Gemeinwesen unabdingbar – wird oft als sehr belastend empfunden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen ebenso wie die Verwaltung selbst sollen daher von überflüssiger Bürokratie befreit werden.

 Die Bundesregierung hat hierzu bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen:

Neben diesen gezielten Initiativen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau zahlen zum Teil aber auch Gesetze und Verordnungen unmittelbar und automatisch auf das Ziel Bürokratieabbau ein. Beispielsweise ist mit dem Onlinezugangsgesetz der Grundstein für eine digitale und bürgerfreundliche Verwaltung gelegt worden. Dadurch können viele Behördengänge jetzt schon bequem von dem eigenen Sofa aus erledigt werden. Durch die Modernisierung des Passwesens sind zukünftig ebenfalls weniger Behördengänge erforderlich. Zudem treibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit Hochdruck die Registermodernisierung voran. Das größte Potenzial für Bürokratieabbau steckt hier im sogenannten Once Only-Prinzip. Die Verwaltung soll – nach Freigabe und auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen – vorhandene Daten mit anderen Behörden einfach und sicher austauschen können. Dadurch müssen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Nachweise nur noch einmalig übermitteln.

Bessere Rechtssetzung

Bürokratieabbau ist allerdings Gemeinschafts- und Dauersaufgabe zugleich. Daher arbeiten alle Bundesministerien stetig daran, ihre Gesetze möglichst bürokratiearm und praxistauglich auszugestalten. Den sogenannten Legistinnen und Legisten, das sind die Mitarbeitenden in einem Ministerium, die die Gesetze schreiben, stehen hierfür umfangreiche Hilfs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. So wird beispielsweise durch den Digitalcheck die Digitaltauglichkeit beim Schreiben neuer Gesetze und Verordnungen bereits von Beginn an mitgedacht. Zudem ist in jedem neuen Gesetz und jeder neuen Verordnung der Erfüllungsaufwand, also die bürokratischen Folgekosten als Teil der Gesetzesfolgen darzustellen.